17.05.2022

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zur Verbesserung der Beamtenalimentation:

„Trippelschritte zur Verbesserung sind weiter nicht verfassungskonform!“

- Versorgungsempfänger/-innen werden von allen Sonderzahlungen ausgeschlossen -

 
 

„Die am Montag von Finanzminister Hilbers in einer Pressekonferenz vorgestellten Entscheidungen der Landesregierung zur Verbesserung der Beamtenversorgung kann nur als erster kleiner Schritt bezeichnet werden.

Weder entspricht der Gesetzentwurf zum Thema „Alimentation“ den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes noch werden die in Aussicht gestellten Verbesserungen bei der Sonderzahlung und den Familienzuschlägen für alle Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen umgesetzt. Das ist frustrierend und ein weiterer Tiefschlag insbesondere für die Versorgungsempfänger, die wieder mal leer ausgehen“, so Meyer in seiner Bewertung des Gesetzentwurfes.

Es ist schon schlimm genug, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen mit 2,8% wirkungsgleich erst ab dem 01.12.2022 für alle angehoben werden soll und damit trotz galoppierender Inflation bis Dezember den Beamten und Pensionären eine Nullrunde verpasst wird, schlimmer noch ist, dass durch die Verbesserungen die Besoldung in Niedersachsen nach Bewertung durch den NBB weiterhin nicht verfassungsgemäß ist.

Die vorgesehene Anhebung der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für die Besoldungsgruppen bis A8 auf 1200 € und für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 € und Verbesserungen bei den Erfahrungsstufen und beim Familienzuschlag ist längst überfällig aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Meyer weiter: „Die Einführung eines „Familienergänzungszuschlages“ bei nicht ausreichendem Abstand zwischen Grundsicherung und Alimentation zeigt, wie nahe manche Beamten-Familien an der Armutsgrenze leben müssen.“

Völlig unverständlich ist die erneute Ausgrenzung der Versorgungsempfänger. Weder erhalten sie eine Sonderzahlung zum Ausgleich der dramatischen Inflationswelle noch bekommen sie auch nur einen Cent „Weihnachtsgeld“. Das ist völlig inakzeptabel und ein Bruch in der Gleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten.

Meyer abschließend: „Die Ignoranz, mit der die Landesregierung die Versorgungsempfänger behandelt und sie quasi für ihren jahrzehntelangen Einsatz im öffentlichen Dienst mit Ausschluss bei Sonderzahlungen bestraft ist eine eklatante Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Quittung werden die verantwortlichen Parteien bei der Wahl im Oktober von den Pensionären an der Wahlurne erhalten.“

Presse als PDF

NBB-Bewertung des Gesetzgebungsverfahrens

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr InformationenJa, ich stimme zu