Rechtsberatung des VBE Niedersachsen

Rechtsberatung

 
 

Unsere Leistungen bei einer Mitgliedschaft im VBE

 
 

Alle Mitglieder des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Niedersachsen haben Anspruch auf folgende Dienstleistungen, die im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

  • Diensthaftpflichtversicherung einschließlich Dienstschlüsselversicherung für im Dienst befindliche Mitglieder mit folgenden Deckungssummen: 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 5.000 € für Schäden am Eigentum der Schule, 50.000 € für das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
  • Freizeitunfallversicherung mit folgenden Leistungen: 1.500 € Todesfallentschädigung, 3.000 € Invaliditätsentschädigung bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grad der Invalidität entsprechende Anteil (nicht für Pensionäre/Rentner; Ausnahme, wenn noch in einem Arbeits-/Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis stehend); 5,50 € Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Heilbehandlung längstens für zwei Jahre (nicht bei Kuren und Sanatoriumsaufenthalt); Bergungskosten bis zu 5.000 €; Kurbeihilfen bis zu 2.500 € (siehe Versicherungsbedingungen)

Meldungen der Versicherungsfälle gehen unverzüglich an die Landesgeschäftsstelle des VBE Niedersachsen. Die entsprechenden Policen der Gruppenversicherungen (Diensthaftpflichtversicherung, Freizeitunfallversicherung) sind allen Mitgliedern beim Eintritt ausgehändigt bzw. über die Verbandszeitschrift zugestellt worden. Sie können bei der Landesgeschäftsstelle nachgefordert werden.

Schulleiter/-innen können zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine „Gruppen-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ abschließen. Sie beinhaltet eine Haftungssumme bis zu 100.000 € und 10.000 € bei Kassenfehlbeträgen. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 %, höchstens 500 €, bei Kassenfehlbeträgen mindestens 50 €. Unterlagen fordern Sie bei der VBE-Landesgeschäftsstelle an.

Mandatsträger-Unfallversicherung wird für namentlich benannte Funktionsinhaber/-innen des VBE Niedersachsen während ihrer Tätigkeit für den VBE abgeschlossen.

Zusätzlich haben Sie mit der Mitgliedschaft die Möglichkeit, sich u. a. am Pensionsergänzungsprogramm zu beteiligen und für sich und Ihre Angehörigen eine „private Rentenversicherung“ u. a. bei den Partnern des dbb vorsorgewerks abzuschließen.

Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz (Vollmitgliedschaft) richtet sich für alle Mitglieder nach der Rechtsschutzordnung des dbb beamtenbund und tarifunion. Rechtsberatung erfolgt außerdem durch den Leiter der Rechtsschutzstelle des VBE Niedersachsen.

Rechtsschutzanträge sind unverzüglich an den Leiter der Rechtsschutzstelle des VBE Niedersachsen zu stellen:
Arnulf Buch, Telefon 0 57 25 / 72 30
Memeler Weg 5, 31698 Lindhorst
Fax: 05725  / 70 84 696, E-Mail: apfbuch@gmx.de

 
 

Die VBE-Rechtsschutzordnung zum download

 
 
VBE Rechtsschutzordnung

Die VBE-Rechtsschutzordnung steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung:
zum Download

 
 
 
Arnulf Buch
 
 

Arnulf Buch

Leiter der Rechtsschutzstelle des VBE Niedersachsen

Kontakt:
a.buch@vbe-nds.de
Tel. 0 57 25/ 72 30

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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