17.07.2014

Anzeigenpflicht für Erholungsurlaub löst Mißtrauen aus

Schulleiter/-innen sind keine Schulverwaltungsbeamte

 
 

„Gratulation an die Verantwortlichen der Landesschulbehörde, die mit der verengten bürokratischen Auslegung der Niedersächsischen Urlaubsverordnung, nämlich der Anzeigenpflicht für Schulleiter/-innen am Ende dieses Schuljahres für eine weltmeisterliche Anweisung sorgen.“
Dies erklärte die VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer nach Bekanntwerden des Behördenschreibens gegenüber der Presse.
„Solange die Schulleiterinnen und Schulleiter aus der Laufbahn Bildung für Lehrkräfte besoldet werden, gehören sie statusmäßig der Lehrerlaufbahn an und nicht der Laufbahn für Schulverwaltungsbeamte. Dies wurde bei der Neufassung der niedersächsischen Urlaubsverordnung für Landesbeamte nicht berücksichtigt.“


Die VBE-Landesvorsitzende stellt fest: „Solange die Arbeitszeit der Schulleitungen an der Höhe der Unterrichtsverpflichtung ausgerichtet ist und die anderen Aufgaben zeitlich nicht festgelegt sind, ist ein sachgerechter Nachweis schlicht unmöglich.“

Diese Anordnung macht deutlich wie notwendig ein eigenes Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte in Niedersachsen ist.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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