Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), Landesverband Niedersachsen, vertritt als parteiunabhängige Bildungsgewerkschaft die gewerkschaftlichen und bildungspolitischen Interessen von Pädagoginnen und Pädagogen aus dem Elementarbereich, Primarbereich, den Sekundarstufen und der Lehrerbildung. Er bietet für seine Mitglieder Rechtsberatung und Rechtsschutz in beruflichen Belangen. Christlich-soziale, humanistische und aufklärerische Leitideen bilden die Grundlagen unseres pädagogischen und gesellschaftlichen Handelns.
Gesetzentwurf bleibt hinter »Regionalem Integrationskonzept (RIK)« zurück – „Wer gedacht hatte mit dem Weihnachtsbrief von Kultusministerin Julia ...
mehr„Die Erkenntnisse und Empfehlungen der SWK (Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz) in ihrem Gutachten zur Zukunft der ...
mehr„Das Ergebnis des aktuellen Vorlesemonitors von Stiftung Lesen ist erschreckend: In fast 40 Prozent der Familien mit Kindern zwischen einem und acht ...
mehr„Für die neue Landesregierung hat der Bildungsbereich höchste Priorität und sie formuliert dazu von der Kita bis zu den Berufsbildenden Schulen Ziele ...
mehr„Nun hat Rot-Grün im Zuge der Koalitionsverhandlungen angekündigt die gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte von mindestens A13/EG13 umzusetzen. Bleibt ...
mehr„Nun hat auch NRW und Bayern die Besoldung nach mindestens A13/EG 13 für alle Lehrkräfte auf den Weg gebracht. In Niedersachsen dagegen warten wir ...
mehr„Fast ein Drittel der befragten Lehrkräfte erleben an Grundschulen mindestens wöchentlich eine gefährliche Situation vor der eigenen Schule, die ...
mehr„Der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften entlastet das System Schule. Die medizinisch ausgebildeten Fachkräfte können vielfältig eingesetzt ...
mehr„Was Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute zum Schulanfang nach den Sommerferien vortrug, war einerseits die erwartete Klage über den ...
mehrGesetzentwurf bleibt hinter »Regionalem Integrationskonzept (RIK)« zurück – Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Kultusausschuss zur ...
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