18.09.2026
„Das Maß ist voll! Lehrkräfte und Schulleitungen gleichen seit Jahren aus, was die Politik versäumt. Dabei gehen sie oft weit über ihre Belastungsgrenze hinaus, um das System am Laufen zu halten. Wenn die dafür notwendige und dokumentierte Mehrarbeit nicht anerkannt wird, ist das für die betroffenen Lehrkräfte und Schulleitungen ein enttäuschendes Signal und ein politisches Armutszeugnis“, sagt Franz-Josef Meyer in der Kommentierung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Mehrarbeitsurteil eines Grundschulleiters aus Niedersachsen.
Zudem ignoriert die Entscheidung die Realität im Schulalltag komplett. Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass Lehrkräfte Überlastungsanzeigen stellen, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zieht. Wer glaubt, dem Problem auf diesem Wege Herr zu werden, irrt gewaltig. Die Politik darf die Verantwortung nicht bei den Beschäftigten abladen und muss Strukturen schaffen, in denen Mehrarbeit vermieden oder angemessen ausgeglichen wird.
Meyer weiter: „Regelmäßig festgestellte Mehrarbeit muss verbindliche Folgen haben – etwa eine angemessene Vergütung, den Abbau von Aufgaben, die Übertragung von Tätigkeiten an andere Professionen oder eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung. Andernfalls bleibt es nicht mehr als eine Dokumentation der Überbeanspruchung.“
Das Gericht verweist darauf, Überlastung anzuzeigen und Aufgaben gegebenenfalls zurückzustellen. Die Botschaft ist eindeutig: Die Belastungsgrenze ist jetzt erreicht oder schon überschritten.
Das Maß ist voll. Wer weitere Aufgaben verlangt, muss zusätzliche Ressourcen bereitstellen oder bestehende Aufgaben streichen. In Niedersachsen folgt gerade ein neuer beziehungsweise überarbeiteter Erlass verbunden mit zusätzlichen Aufgaben auf den nächsten. Ganztagserlass, Erlass zur Beruflichen Orientierung, die Grundsatzerlasse für die Schuljahrgänge 5 bis 10, diverse Kerncurricula, der neue Gewaltpräventionserlass und nicht zuletzt die Tablet-Einführung für die siebten Klassen. Weitere Erlassentwürfe sind in Vorbereitung. Sie stehen beispielhaft für die Veränderungen, die Schulen verarbeiten und in ihren Alltag übersetzen müssen. ,
Meyer abschließend: „Das Verantwortungsbewusstsein, das Lehrkräfte für ein funktionierendes Schulsystem haben, darf der Dienstherr nicht als kostenlose Personalreserve einkalkulieren. Wer Missstände durch persönlichen Einsatz auffängt, darf am Ende nicht allein auf der Belastung sitzen bleiben. Die juristische Entscheidung im vorliegenden Fall entbindet das Land Niedersachsen nicht von seiner Verantwortung als Dienstherr.
Die Arbeitskraft von Lehrkräften ist nicht kostenlos und unbegrenzt verfügbar. Die Pflicht, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Überlastung entgegenzuwirken, besteht zu jedem Zeitpunkt.“