10.08.2026

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zu fehlerhaften Abschlussentscheidungen:

„Unklare Regelungen führen zu falschen Abschlusszeugnissen!“

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„Eine Oberschule in Niedersachsen hat seit 2020 in über 100 Fällen fehlerhafte Abschlusszeugnisse vergeben. Es geht dabei um die richtige Anwendung der Ausgleichsregelungen. Obwohl die Schule vermeintlich rechtssicher gehandelt hat, kam es zu diesen fatalen Fehlern. Der VBE sieht einen Systemfehler im Regelwerk und fordert dringend eine Überarbeitung mit klaren und eindeutigen Vorgaben", so Meyer in seiner Kommentierung der Ereignisse.

Die Kultusministerin Julia Willie Hamburg nennt es einen "schwerwiegenden Vorgang", dass Schülerinnen und Schüler über Jahre hinweg nicht die Abschlüsse erhalten haben, die ihnen zustehen und damit Bildungs- und Berufswege entscheidend beeinflusst haben. Dabei geht es um den erweiterten Sekundarabschluss I und um Realschul- und Hauptschulabschlüsse. Sie kündigt eine Aufarbeitung der Vorfälle an und will überprüfen, ob vergleichbare Fehlanwendungen der Abschlussregelungen auch an anderen Schulen (OBS und IGS) vorliegen.

Meyer weiter: „Die Abschlussverordnung von 2016 mit ihren Vorgaben zu den Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen war von Anfang an in vielen Punkten nicht eindeutig und führte schon damals zu Anfragen von Schulen hinsichtlich von "Regulierungslücken". Das Kultusministerium sah aber keinen Handlungsbedarf. Ein fataler Fehler, wie sich heute herausstellt. Bei der Überprüfung wird sich zeigen, ob und wieviel Schulen vergleichbare Fehler gemacht haben."

Das Kultusministerium will aus den Fehlern lernen und hat angekündigt die Schulen besser bei der Anwendung der rechtlichen Vorgaben zu unterstützen und eine klarere Systematisierung der Regelungen zur Abschlussvergabe durchzuführen. Spezielle Handreichungen dazu gibt es nur für die Region Hannover. Der VBE erwartet aber landeseinheitliche Vorgehensweisen hinsichtlich der Information der Schulen über die Abschlussverordnung. Der Kultusausschusses ist unverzüglich einzuberufen.

Meyer abschließend: „Der VBE warnt davor die betroffene Schulleiterin für Fehler verantwortlich zu machen, die aus den unklaren Abschlussregelungen entstanden sind. Hier liegt ein Versagen der Schulbehörden vor, die es nicht geschafft haben, die Verordnung den Schulen eindeutig und verständlich zu erklären. Bleibt zu hoffen, dass dieser Fall nicht die Spitze eines Eisberges ist. Das Kultusministerium kann sich entschuldigen und korrigierte Zeugnisse erteilen. Mögliche Nachteile für den Bildungs- und Berufsweg kann den Betroffenen niemand zurückgeben".

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