03.11.2025

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zur geplanten Schulgesetzänderung:

„Mehr Freiräume und mehr Demokratie nicht immer zielführend!“

- VBE begrüßt grundsätzlich den Entwurf, sieht aber auch Verbesserungsbedarf -

 
 

„Heute hat Kultusministerin Julia Willie Hamburg die geplanten Änderungen am Schulgesetz vorgestellt und lobt diese als „großen Schritt für mehr Beteiligung und Demokratiebildung". Bei genauem Hinsehen birgt der Entwurf aber auch notwendigen Verbesserungsbedarf bei der Ausweitung des Distanzlernens und der Benachteiligung der Oberschulen", so Meyer in seiner Kommentierung.

Der VBE begrüßt die Stärkung der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler durch verbindliche Festschreibung von Klassenräten und Schülervertretungen an allen Schulformen und für alle Klassen.
Auch die Möglichkeit des jahrgangsübergreifenden Lernens von Klasse 1-4 mit der Einrichtung von „Familienklassen". Es soll die Möglichkeiten der individuellen Förderung stärken. Unbeantwortet bleibt allerdings die Frage nach dem zusätzlichen Personal, das dafür benötigt wird.

Meyer weiter: „Problematisch ist die Ausweitung des Distanzlernens aus „pädagogischen und organisatorischen Gründen". Es gilt die Regel Präsenzunterricht vor Distanzlernen. Online-Unterricht darf es nur in Krisenzeiten und nur als Notlösung im Ausnahmefall geben. Homeschooling darf nicht zur Kaschierung des Lehrkräftemangels missbraucht werden. Zudem muss es klare Regelungen zum Ausmaß des Distanzlernens und zum Datenschutz geben."

Die Oberschulen sollen mehr Freiräume bekommen. Allerdings ist die Vereinfachung der Umwandlung in eine Integrierte Gesamtschule kritisch zu sehen. Hier wird die einseitige Bevorzugung von Gesamtschulen durch die Landesregierung mal wieder deutlich. Der VBE stellt klar: Die Oberschulen müssen gleichberechtigte Schulform bleiben und auch entsprechend ausgestattet werden.

Meyer abschließend: „Förderschulen für Kinder mit Lernbeeinträchtigungen laufen 2028 endgültig aus. Die Tendenz, dass Eltern Umwege suchen - etwa durch die Aufnahme in eine Förderschule Geistige Entwicklung, ist Fakt, liegt aber an der miserablen Umsetzung der inklusiven Schule. Die große Mehrheit der Lehrkräfte ist damit in Niedersachsen unzufrieden. Kinder mit Förderbedarf Lernen haben das Recht entsprechend ihrer Lernschwäche gefördert zu werden. Die Schulen können das aufgrund des Personalmangels insbesondere an Sonderschulkräften aber nicht leisten. Das Kultusministerium muss endlich aufhören vom Erfolg der Inklusion zu sprechen. Die Realität sieht ganz anders aus. Hier ist dringender Handlungsbedarf".


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