29.10.2025
„Endlich mal eine gute Nachricht für unsere Kolleginnen und Kollegen. Statt befürchteter tausender Einzelklagen mit Widersprüchen gegen ihre Besoldung gibt es nun eine Einigung mit der Landesregierung. Ausgewählte Musterklagen sollen nun die Rechtssicherheit herstellen. Die Vielzahl an Einzelklagen hätte ansonsten die Arbeit an den niedersächsischen Verwaltungsgerichten zum Erliegen gebracht", so Meyer in seiner Stellungnahme zur Einigung.
Mit dem überraschenden Erlass vom April hatte das Finanzministerium das Niedersächsische Landesamt für Besoldung und Versorgung (NLBV) angewiesen, alle Widersprüche zur Alimentation aus den Jahren 2023 und 2024 ohne Prüfung im Einzelfall abzulehnen. Der Erlass hätte auch viele Lehrkräfte getroffen.
Der VBE hatte sich bereits kurz nach Bekanntwerden des Erlasses dem eindringlichen Appell des dbb Niedersachsen an die Landesregierung angeschlossen, keine Widersprüche vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur niedersächsischen Beamtenbesoldung zu erlassen.
Meyer weiter: „Wir begrüßen die Erkenntnis der Landesregierung, dass massenhafte Klageverfahren nicht zielführend sind. Diese Einsicht hat ein gutes halbes Jahr gedauert, aber besser spät als zu spät. Nun werden wir uns voll und ganz darauf konzentrieren, unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Musterverfahren fachlich wie organisatorisch zu unterstützen. Das ist ein echter Etappensieg für den dbb Niedersachsen und seiner angeschlossen Mitgliedsgewerkschaften."
Laut der Einigung sollen Mitgliedsgewerkschaften dem dbb Niedersachsen eine begrenzte Anzahl von Fällen benennen, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Für die übrigen Betroffenen besteht derzeit keine Klagenotwendigkeit, sie erheben weiterhin jährlich Widerspruch soweit die Besoldung als rechtswidrig angesehen wird, um ihre Rechte zu wahren.
Meyer abschließend: „Der dbb Niedersachsen hat in den vergangenen Monaten intensiv und letztlich erfolgreich auf eine Lösung mit der Landesregierung im Interesse aller hingearbeitet. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen, sowohl für die Landes-, als auch für die Kommunalbeamten, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die jeweiligen Rechte zu wahren."
Download Pressemitteilung des dbb Niedersachsen zur Einigung