07.04.2025

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zur Umsetzung des Startchancen-Programms:

„Einstellungshürden blockieren notwendigen Personaleinsatz!“

- Schulen sind verärgert über Vorgaben für die Beschäftigung von nichtlehrendem Personal -

 
 

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zur Umsetzung des Startchancen-Programms:
„Einstellungshürden blockieren notwendigen Personaleinsatz!“
-Schulen sind verärgert über Vorgaben für die Beschäftigung von nichtlehrendem Personal-

„Ein Jahr ist es nun fast her seit Bekanntgabe der Schulen für das Startchancenprogramm in Niedersachsen. Seitdem warten die Schulen händeringend auf die Umsetzung. Jetzt sollte es endlich losgehen. Was nun allerdings in der Handreichung zum Chancenbudget (Säule II des Programms)* zur Beschäftigung von nichtlehrendem Personal als Vorbedingung steht treibt den Schulleitungen die Zornesröte ins Gesicht. Das ist eher ein Chancen-Verhinderungsprogramm“, so Meyer in der Bewertung der Handreichung.

Die Einstellungsbedingungen sind eine Katastrophe für die Programmschulen. Zu den „Grundsätzen für die Einstellung“ sind folgende Hürden aufgebaut:
- Es können nur sachgrundlos befristete Arbeitsverträge geschlossen werden
- Die Befristung ist nur bis maximal zwei Jahren möglich.
- Personen, die über eine Vorbeschäftigung beim Land Niedersachsen verfügen, können nicht eingestellt werden.
- Personen, die Verträge im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ hatten, können nicht eingestellt werden.
- Personen, deren Verträge im Rahmen des Sonderprogramms zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges zum 31.12.2024 ausgelaufen sind, können nicht eingestellt werden.
- Eine Stundenaufstockung von bereits beschäftigtem Personal ist nicht möglich.
- Personal von Kooperationspartnern kann nicht eingestellt werden.

Meyer dazu: „Das ist wie ein Schlag ins Gesicht gerade der Schulleiterinnen und Schulleiter, die dringend auf mehr Personal hoffen. Eine Begründung für diese drastischen Einstellungsbeschränkungen fehlt. In der Praxis wird sich niemand finden lassen, der noch den „Restkriterien“ entspricht. Ganz davon abgesehen, dass die Schulen spätestens nach zwei Jahren neues Personal suchen müssen.“

Entgegen der Ankündigung das Startchancen Programm werde ohne großen bürokratischen Aufwand durchgeführt, baut sich gerade ein Bürokratiemonster auf:
Die Zuweisung der Mittel aus dem Chancenbudget, die Planung, Genehmigung und Abrechnung soll über eine „webbasierte Fachanwendung NEO Niedersachsen“ erfolgen, die allerdings erst im Aufbau ist. Gut, dass gleich eine technische Handreichung beigefügt ist. Notfalls können die Maßnahmen auch per Mail versandt und später nachgetragen werden.

Meyer abschließend: „Diese Handreichung schreckt Schulen eher ab, statt sie bei der Programmumsetzung zu unterstützen. Kein Wunder, dass viele Schulen sich gerade fragen, ob sie bei diesen Bedingungen überhaupt anfangen sollen. Das Kultusministerium sollte schleunigst von diesem Chancenverhinderungs-Papier abrücken und den Schulen zumutbare Einstellungsbedingungen und eine unbürokratische Mittelverwendung ermöglichen. Ansonsten wird das Startchancenprogramm noch zum „Rohrkrepierer“.


Handreichung als PDF


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