12.02.2025

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zum Urteil zur Mehrarbeit bei Schulleitungen:

„Land Niedersachsen muss Schulleiter Überstunden nachzahlen!“

- OVG Lüneburg verurteilt Niedersachsen zur Zahlung von nachgewiesener Mehrarbeit -

 
 

„Das OVG Lüneburg hat gestern (11.02.2025) ein wegweisendes Urteil gefällt. Dem pensionierten Schulleiter einer Grundschule in Hannover müssen aufgrund nachgewiesener Mehrarbeit diese Überstunden nachgezahlt werden. Im konkreten Fall sind dies 31.000 €. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Der VBE begrüßt dieses Urteil, denn damit wird endlich auch per Gericht anerkannt, dass Schulleitungen regelmäßig Mehrarbeit ohne Bezahlung leisten“, so Meyer in seiner Bewertung des Gerichtsurteils.

Der 5. Senat entschied laut dem Oberverwaltungsgericht, dass der klagende Schulleiter „Zuvielarbeit“ geleistet hat und ihm dafür ein Ausgleichsanspruch zusteht. Dem ehemaligen Grundschulrektor wurde eine individuelle wöchentliche Zuvielarbeit von 5 Stunden und 48 Minuten angerechnet. Die Klage einer pensionierten Grundschulrektorin aus der Grafschaft Bad Bentheim hatte nach Angaben des OVG hingegen keinen Erfolg, da die Klagende ihre Überstunden nicht ausreichend belegen konnte.

Meyer weiter: „Überstunden von Lehrkräften (und Schulleitungen) sind schwer nachweisbar. Diverse Arbeitszeitstudien belegen aber regelmäßig, dass Lehrkräfte häufig mehr arbeiten, als im Niedersächsischen Beamtengesetz festgelegt ist. Die Schwierigkeit lag immer im Nachweis der Mehrarbeit. Laut Gesetz beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.“

Bereits 2020 hatten beide ehemaligen Rektoren vor dem Verwaltungsgericht Hannover auf Arbeitsentlastung und Freizeitausgleich geklagt. Diese Klage wurde abgewiesen. Die Begründung des Verwaltungsgerichts damals: Die beiden hätten nicht deutlich machen können, welche ihrer Aufgaben genau dazu führe, dass sie zu viel arbeiten und in welchen Bereichen sie entlastet werden möchten. Außerdem hätten sie die Überstunden nicht belegen können.

Meyer abschließend: „Die Diskussion um die Erfassung der Arbeitszeit auch bei Lehrkräften dürfte mit dem Urteil wieder Fahrt aufnehmen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg zugunsten des Schulleiters könnte eine Gesetzesänderung nach sich ziehen, die zu einer verbindlichen Arbeitszeiterfassung für Schulleitungen und Lehrkräfte führt.“

Quelle: NDR-Bericht vom 11.02.2025

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