26.09.2024
„Jetzt ging alles sehr schnell. Die Besoldungserhöhung für Schulleitungen auf mindestens A14 sollte für kleine Schulen zunächst nicht gelten und wurde auf das kommende Schuljahr verschoben. Nach heftigen Protesten auch des VBE und Ankündigungen von Schulleitungen ihr Amt abzugeben gab es eine Kehrtwende im Kultusministerium.
Nun soll schon ab dem 01.01.2025 auch für Schulleiterinnen und Schulleiter von kleinen Schulen A14 gezahlt werden und damit schneller als geplant. Das hätte eigentlich schon mit der Besoldungserhöhung zum Schuljahresbeginn passieren müssen“, so Meyer in seiner Stellungnahme zum Haushaltsbeschluss.
Die Besoldungserhöhung auch für Schulleitungen kleiner Schulen bis 80 Schülerinnen und Schüler ist ein längst überfälliger Schritt der Wertschätzung und Anerkennung der gestiegenen Anforderungen auch in kleinen Schulen. Immerhin gibt es in Niedersachsen aktuell 315 kleine Schulen, das sind fast 20% aller Grundschulen.
Mit diesem Schritt kommt das Kultusministerium einem Ausbluten kleiner Schulen zuvor und hält die Attraktivität für einen Leitungsposten in kleinen Schulen aufrecht.
Meyer weiter: „Der Beschluss zur Aufhebung der Zuverdienstgrenze für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte dagegen ist eine Mogelpackung. Was zunächst klug klingt gilt nur für Pensionäre, die die „beamtenrechtliche Altersgrenze“ erreicht haben, also mit 67 Jahren aus dem Dienst ausscheiden.
Damit werden diejenigen von der Aufhebung der Zuverdienstgrenze ausgeschlossen, die früher also mit 63 Jahren oder später aus dem Dient ausscheiden. Das betrifft mehr als 50% der Ruheständler.“
Es ist auch fraglich, ob Lehrkräfte mit 67 Jahren überhaupt noch Lust und Energie haben eine Weiterbeschäftigung anzunehmen. Das Gesetz greift zu kurz und hätte alle Ruhestandsbeamten einbeziehen müssen. So kommen nur wenige in den Genuss der anrechnungsfreien Mehrarbeit. Hier wurde eine große Chance vertan.
Meyer abschließend: „Die Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst ist nun beschlossene Sache. Davon profitieren diesmal auch die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Pensionäre, die in der Vergangenheit oft von Besoldungserhöhungen und Sonderzahlungen ausgeschlossen wurden. Die Einmalzahlungen für das erste und zweite Kind in Höhe von 1000 Euro ist ein Vorgriff auf das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentierung. Hier könnten mit dem Urteil, dass bis Ende 2026 vorliegen soll, noch hohe Nachzahlungssummen auf die Landesregierung zukommen.“