Die Satzung des VBE Niedersachsen sowie die VBE-Rechtsschutzordnung nach den Richtlinien des dbb beamtenbund und tarifunion können Sie hier als PDF-Datei herunterladen
II. Mitgliedschaft
§ 5
1. Die Mitgliedschaft endet
a. durch Austritt.
Der Austritt ist nur nach vierteljährlicher Kündigung zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Er muss schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.
b. durch Tod.
c. durch Ausschluss.