Der monatliche Beitrag ist ein Solidarbeitrag jedes einzelnen Mitglieds. Er richtet sich nach der jeweils aktuellen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe. NEU! Die Beiträge werden jährlich oder halbjährlich durch das SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen. Einzugstermine sind der der 01.04. und der 01.10. des jeweiligen Kalenderjahres.
Liebe VBE-Mitglieder,
nach mehr als 10 Jahren hat die Landesvertreterversammlung am 16. Dezember 2016 in Hannover beschlossen, die Beiträge anzupassen. Kernstück der Anpassung ist eine Veränderung der Struktur der Beitragsgruppen. Die Beiträge werden in Zukunft an die Besoldungsgruppe gekoppelt.
Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Beitragsordnung.
Wir bitten Sie herzlich, die erfolgten Einzüge am Beginn des zweiten Quartals genau zu überprüfen und ggf. Ungereimtheiten zu melden.
Wichtig ist, bei all diesen Fragen in Kontakt zu bleiben. Das ist leider nur möglich, wenn sich ein Kontakt herstellen lässt. Deshalb stellen wir eine Checkliste und eine Änderungsanzeige zum Abheften zur Verfügung, die Sie bitte nach Bedarf verwenden können. Bis auf Weiteres wird die Landeskasse vorerst vom stellvertretenden Landesschatzmeister Johannes Bartels geführt. Beitragsbescheinigungen können Sie wie schon in den Vorjahren auf Antrag per Mail bekommen. Fordern Sie diese bitte direkt bei unserer Landesgeschäftsstelle, Frau Birgit Hartje, per Mail an.
VBE-Landesgeschäftsstelle
Raffaelstraße 4
30177 Hannover
Tel.: 0511-3577650
Mail: vbendsgst@aol.com
Diese Beitragsordnung ist gültig ab dem 01.01.2022
2. Beitragsanpassung
Die Mitgliederbeiträge werden in Anlehnung an die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst Niedersachsens angepasst. Dies wird nach der Finanzordnung des VBE Niedersachsen berechnet und vom Landesvorstand im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen. Die Anpassung erfolgt im darauffolgenden Halbjahr.
3. Beitragsermäßigungen
Über die Ermäßigung entscheidet die Landeskasse nach den Vorgaben des Landesvorstandes. In der Regel gilt die Ermäßigung für Mitglieder, die Versorgungsbezüge oder eine Rente erhalten. Weitere Ermäßigungen werden für Lehrkräfte in Elternzeit (RE) und für über 50-jährige Mitgliedschaft (R50) gewährt. Die Ermäßigung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden und gilt erstmals zum nächsten Halbjahresseinzug.
4. Austritt
Der Austritt aus dem Verband kann nur durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. Er ist unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. (Auszug Satzung § 5 a)
»Was ist zu tun« für VBE-Mitglieder
WICHTIG! IN KONTAKT BLEIBEN!
Laut Satzung sind alle Statusänderungen vom Mitglied anzuzeigen, damit alle Mitgliedsrechte im vollen Umfang erhalten bleiben. Alle Veränderungen werden wirksam zum nächsten Einzugstermin.