Beitragsordnung

Beitragsordnung

 
 

Eine Beitragsordnung mit Augenmaß.

 
 

Der monatliche Beitrag ist ein Solidarbeitrag jedes einzelnen Mitglieds. Er richtet sich nach der jeweils aktuellen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe. NEU! Die Beiträge werden jährlich oder halbjährlich durch das SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen. Einzugstermine sind der der 01.04. und der 01.10. des jeweiligen Kalenderjahres.

Liebe VBE-Mitglieder,
nach mehr als 10 Jahren hat die Landesvertreterversammlung am 16. Dezember 2016 in Hannover beschlossen, die Beiträge anzupassen. Kernstück der Anpassung ist eine Veränderung der Struktur der Beitragsgruppen. Die Beiträge werden in Zukunft an die Besoldungsgruppe gekoppelt.

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Beitragsordnung.

Wir bitten Sie herzlich, die erfolgten Einzüge am Beginn des zweiten Quartals genau zu überprüfen und ggf. Ungereimtheiten zu melden.
Wichtig ist, bei all diesen Fragen in Kontakt zu bleiben. Das ist leider nur möglich, wenn sich ein Kontakt herstellen lässt. Deshalb stellen wir eine Checkliste und eine Änderungsanzeige zum Abheften zur Verfügung, die Sie bitte nach Bedarf verwenden können. Bis auf Weiteres wird die Landeskasse vorerst vom stellvertretenden Landesschatzmeister Johannes Bartels geführt. Beitragsbescheinigungen können Sie wie schon in den Vorjahren auf Antrag per Mail bekommen. Fordern Sie diese bitte direkt bei unserer Landesgeschäftsstelle, Frau Birgit Hartje, per Mail an.

Hier die Beitragstabelle ab dem 01.01.2023


VBE-Landesgeschäftsstelle
Raffaelstraße 4
30177 Hannover
Tel.: 0511-3577650
Mail: vbendsgst@aol.com

 
 

Diese Beitragsordnung ist gültig ab dem 01.01.2022

2. Beitragsanpassung
Die Mitgliederbeiträge werden in Anlehnung an die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst Niedersachsens angepasst. Dies wird nach der Finanzordnung des VBE Niedersachsen berechnet und vom Landesvorstand im Rahmen der Haushalts­beratungen beschlossen. Die Anpassung erfolgt im darauffolgenden Halbjahr.

3. Beitragsermäßigungen
Über die Ermäßigung entscheidet die Landeskasse nach den Vorgaben des Landesvorstandes. In der Regel gilt die Ermäßigung für Mitglieder, die Versorgungsbezüge oder eine Rente erhalten. Weitere Ermäßigungen werden für Lehrkräfte in Elternzeit (RE) und für über 50-jährige Mitgliedschaft (R50) gewährt. Die Ermäßigung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden und gilt erstmals zum nächsten Halbjahresseinzug.

4. Austritt
Der Austritt aus dem Verband kann nur durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. Er ist unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. (Auszug Satzung § 5 a)

 
 

Weitere Hinweise

 
 

»Was ist zu tun« für VBE-Mitglieder
WICHTIG! IN KONTAKT BLEIBEN!


  • Sie melden sich als Neumitglied an. Alle geforderten Angaben korrekt und lesbar mitteilen!
  • Sie haben Ihr Studium beendet. Statusänderung mitteilen, eventuell auch Adressenänderung!
  • Sie haben Ihre Ausbildungszeit beendet. Statusänderung mitteilen, eventuell Adressenänderung und Dienstort!
  • Sie haben geheiratet. Namensänderung mitteilen, eventuell Adressenänderung!
  • Sie befinden sich in Elternzeit. Statusänderung rechtzeitig vor nächstem Beitragseinzugstermin mitteilen!
  • Sie haben ein Beförderungsamt übernommen. Änderung der Besoldungsgruppe mitteilen!
  • Sie sind arbeitslos, ohne Bezüge oder sonstige Änderungen zu melden, die Auswirkungen auf Ihren Beitrag haben könnten. Statusänderung mitteilen!
  • Sie haben die Bankverbindung geändert. Unbedingt die neuen Kontodaten schriftlich oder per Mail mitteilen!
  • Sie haben eine neue Adresse (auch Mailadresse). Die neue Adresse mitteilen, Telefonnummer nicht vergessen!
  • Sie sind pensioniert worden. Statusänderung mitteilen!

Laut Satzung sind alle Statusänderungen vom Mitglied anzuzeigen, damit alle Mitgliedsrechte im vollen Umfang erhalten bleiben. Alle Veränderungen werden wirksam zum nächsten Einzugstermin.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Mehr InformationenJa, ich stimme zu