Der VBE ist durch beamtete und angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Stufenvertretungen der Personalratsarbeit gegenüber dem Kultusministerium sowie den nachgeordneten Behörden vertreten.
Dabei stehen den Personalvertretungen als Instrumente gesetzlich verankerte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Initiativrechte zur Verfügung. Die VBE-Vertreter*innen arbeiten vertrauensvoll mit den Personalräten der übrigen Lehrerverbände im Niedersächsischen Beamtenbund (NBB) zusammen.
Im Schulhauptpersonalrat (SHPR/MK) und im Hauptpersonalrat beim Niedersächsischen Kultusministerium (HPR/MK) erfolgt die Mitwirkung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz bei Grundsatzentscheidungen zum Dienst und Arbeitsrecht.
Die Schulbezirkspersonalräte (SBPR) bei den vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) konzentrieren sich auf auf die Hauptaufgabe, die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen entgegenzunehmen, zu prüfen und sich für die Einhaltung von Vorschriften z. B. bei Einstellung, Abordnung und Versetzung einzusetzen.
Der Bezirkspersonalrat (BPR) vertritt als Stufenvertretung die Belange der Beamtinnen und Beamten
sowie der Tarifbeschäftigten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung und der 50 Studienseminare der Lehrämter.
Hierbei können sich Lehrkräfte aller Schulformen, Schulleitungen, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Lehramtsstudierende, pädagogische Mitarbeiter/innen, Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen und Schulassistentinnen und -assistenten direkt bei Fragen und Problemen an die VBESchulbezirkspersonalräte wenden.
Sie beraten und unterstützen z. B. bei Versetzungsanträgen, Ablehnung von Abordnungen, Problemen mit der Schulleitung oder mit dem Kollegium, aber auch bei Fragen zur Elternzeit, zum Vorruhestand, zur Wiedereingliederung und vielem mehr.