Bei Altersermäßigung ist Niedersachsen bundesweit Schlusslicht
Ein Blick in die Statistik der KMK offenbart es: Niedersachsen gewährt seinen älteren Kolleginnen und Kollegen erst mit 60 Jahren die erste und einzige Stunde einer Altersermäßigung und das auch nur, wenn mindestens die Hälfte des Deputats unterrichtet wird. Schulleitungen und Seminarleiter müssen deshalb oft ganz auf diese Stunde verzichten. In anderen Bundesländern gibt es dagegen teilweise schon ab 55
Jahren die erste und mindestens eine zweite oder sogar dritte Stunde Altersermäßigung in den weiteren Dienstjahren.
Und das aus guten Gründen: Die Gesundheit der Lehrkräfte ist ein hohes Gut und sollte auch unserem Dienstherrn Verpflichtung zur
Fürsorge sein. ................. mehr!