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MEHR GERECHTIGKEIT IN DER BILDUNG
UND FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

Auf ihrer diesjährigen turnusmäßigen Landesvertreterversammlung am 22. November 2012 im Forum Langenhagen (Region Hannover) haben die Delegierten des niedersächsischen Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) die komplette Landesleitung mit der Vorsitzenden Gitta Franke-Zöllmer sowie den Stellvertretern Konrad Barth, Arnulf Buch, Uwe Franke, Johannes Liedtke, Dr. Ingrid Otto und Johannes Bartels als Schatzmeister wiedergewählt.

Der Vormittag begann mit einer öffentlichen Veranstaltung unter dem Tagungsmotto »Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen«.

Konrad Barth konnte stellvertretend für den Landesvorstand und die Delegierten rund vierzig Repräsentanten aus Politik, Schulverwaltung, Verbänden, Institutionen und Dienstleistungen begrüßen – darunter die Fraktionsvertreter Karl-Heinz Klare (CDU/stv. Fraktionsvors.), Frauke Heiligenstadt (SPD/stv. Fraktionsvors.) sowie Ina Korter (DIE GRÜNEN/Schulpolit. Sprecherin), Christa Reichwaldt (die LINKE/Schulpolit. Sprecherin) und Bernd Försterling (FDP/Schulpolit. Sprecher) als Teilnehmer/-innen der politischen Talk-Runde.

VBE-Landesleitung – Gesprächspartner mit Profil

Den Reigen der Grußworte eröffnete Kultusstaatssekretär Dr. Stefan Porwol. Er stellte die Verlässlichkeit und die konstruktiven Beiträge der VBE-Gesprächspartner gegenüber der Hausspitze heraus. Er würdigte die vielen Anregungen und Anstöße, die stets fachlich fundiert vom Verband eingebracht wurden. Gleichzeitig dankte er den Landesdelegierten des VBE stellvertretend für alle Lehrkräfte, Erzieher/-innen und Sozialpädagogen an nds. Schulen mit den Worten: „Sie leisten angesichts veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, einer veränderten Kindheit und Erwachsenenwelt eine hervorragende Arbeit zum Wohl der ihnen anvertrauten jungen Generation!“

Auf das Tagungsthema eingehend, erinnerte er an das „Recht auf Bildung“ als eine zentrale Aussage in Paragraf 54 des niedersächsischen Schulgesetzes, die es jeweils durch bildungspolitisches Handeln des Landtags und der gewählten Landesregierung auszufüllen gilt. Dabei dürfe die Schule nicht quasi als „gesellschaftlicher Reparaturbetrieb“ überfordert und von ihrem eigentlichen Geschäft abgehalten werden: „Einen wesentlichen Beitrag zur Bildung der jungen Menschen beizutragen!“ (Olbertz, eh-KM von Sachsen-Anhalt).

NBB und VBE-Bund für Stärkung des öffentlichen Dienstes und Gleichbehandlung der Lehrerschaft

Friedhelm Schäfer, NBB-Landesbundvorsitzender richtete den Focus auf die berufspolitischen Anforderungen und Erwartungen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Er verwies auf die angehäuften Einkommensdefizite insb. der Landesbeamten, die nicht länger hinnehmbar seien. Er forderte die Delegierten zur entschiedenen Solidarität bei den bevorstehenden schwierigen Tarifverhandlungen auf. Die 1 zu 1 Übernahme auf die Beamtenbesoldung sei das gemeinsame Ziel. Das Land müsse angesichts der Demografieentwicklung und trotz Schuldenbremse im Wettbewerb mit der Wirtschaft attraktive Angebote zum Eintritt und Verbleib im öffentlichen Dienst vorhalten.

Mit der berufspolitischen Seite des Tagungsmottos setzte sich auch von Anfang an Udo Beckmann als VBE-Bundesvorsitzender in seinem Grußwort auseinander: „Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen heißt, auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Arbeit im Lehrerberuf zu dringen.“ Ständisches Denken und die Einteilung in wichtige und unwichtigere Lehrämter hätten unsere Dienstherren nur zu gern betrieben. Damit beschnitten sie letztlich allen Lehrer(inne)n die nötigen Gelingensbedingungen für ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit. Der VBE beweise in seinem Grundverständnis als Interessenvertretung der Pädagoginnen und Pädagogen aller Schulstufen und Schulformen, mit welcher Stärke unser Berufsstand handeln könne, wenn gemeinsam und durch jeden an seinem Platz für gute Schule und Anerkennung unseres Berufes gestritten werde. Einfacher werde der Kampf allerdings nicht, denn unter der Flagge der Föderalismusreform (2006) versuche seitdem jedes Bundesland auf eigene Faust d. h. vor allem im Wege der Dienstrechtsreform, die größte Berufsgruppe im öffentlichen Dienst zu knebeln.“ Auf unserer Agenda steht der Kampf für eine gleiche Lehrerbezahlung, für gleichwertige Arbeitsbedingungen an den Schulen und die Forderung nach grundsätzlicher Verbeamtung von Lehrer(-inne)n an öffentlichen Schulen (in allen Bundesländern).“ Mit dem Gusy-Gutachten (Lehrerbesoldung) und dem jüngsten Rechtsgutachten des eh. Bundesrichters Prof. Dr. Udo DiFabio seien die politischen Forderungen des VBE auf sichere juristische Füße gestellt und somit auch deren Schlagkraft erhöht. Dabei sei der VBE Niedersachsen im VBE Bund ein berufs- und bildungspolitisches „Schwergewicht“ und ein verlässlicher professioneller Partner. Dafür bedanke er sich bei den handelnden Personen – insbesondere bei der Landesvorsitzenden, die die deutschen Lehrerinteressen in den europäischen Gremien für den Verband nachhaltig vertrete.

Beim Polittalk schärften die Fraktionssprecher/-innen ihr Profil

Zur Einleitung des »Polittalks« mit den Schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der fünf im nds. Landtag vertretenden Parteien umriss Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer die aktuellen Herausforderungen für alle Bildungsverantwortlichen:

  • demografische Entwicklung
  • die steigende Anzahl von Kindern/Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • die Wandlungen der Familie
  • der Wunsch der Frauen bzw. die Notwendigkeit erwerbstätig zu sein
  • der hohe Einsatz und Zusatzbedarf an Personal im Bildungswesen
  • die Notwendigkeit der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung von Bildung

Sie bestimmte die Positionen des Verbandes zur Bildungsgerechtigkeit und zur Gleichwertigkeit aller Lehrämter in Ausbildung, Karrieremöglichkeiten und Entlohnung.
(Hinweis: Die Grundsatzrede der VBE-Landesvorsitzenden ist im Internet unter www.vbe-nds.de unter der Rubrik Berufspolitik „Landesvertreterversammlung 2012“ einsehbar)

Franz-Josef Meyer, Mitglied im Landesvorstand und als solcher Sprecher der Grundschullehrkräfte im VBE, steuerte gekonnt das Für und Wider der Schulpolitischen Sprecher/-innen der im nds. Landtag vertretenen Parteien.
Zwischen den fünf Fraktionssprechern bestand Einigkeit über die vorrangige Notwendigkeit des Ausbaus der Ganztagsschule und der >inklusiven Schule<, jedoch wurden starke Differenzen bei der Umsetzung und Ausgestaltung deutlich. Größere Meinungsverschiedenheiten zeigten sich bei der Tragfähigkeit der Oberschule als zweite Säule des Schulsystems neben dem Gymnasium sowie bei der zukünftigen Ausrichtung der Grundschule zwischen dem Elementar- und Sekundarbereich-I. Den Forderungen des Verbandes nach gleichwertiger Lehrertätigkeit und deren Konsequenzen wollte sich keiner verschließen.

Delegierte bestimmen einmütig Verbandsausrichtung

Die zu diesen Thematiken vorgelegten Entschließungen wurden von den Delegierten im nichtöffentlichen Teil der Landesvertreterversammlung nach der Entlastung des Vorstandes und den Neuwahlen in großer Übereinstimmung beschlossen:

  • Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen
  • Die >Inklusive Schule< in Niedersachsen
  • Ganztagsschule muss ihrem Namen gerecht werden
  • Lehrerberuf – mehr Professionalität und Attraktivität
  • Politische Bildung – eine Herausforderung aller Demokraten

Zusammen mit den rund 60 bestätigten Einzelanträgen der Verbandsgliederungen bilden sie das Handlungsgerüst für den VBE-Niedersachsen als eine berufs- und bildungspolitische Kraft gegenüber dem neuen Landtag und der Landesregierung sowie den kommunalen Körperschaften.

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Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen

Das soziale Ranking im Besoldungs- und Tarifrecht, das aus dem 19. Jahrhundert stammt, wurde schon damals als soziale Ungerechtigkeit empfunden. Nicht zuletzt die demokratische Lehrerbewegung von 1848 sah in der Gleichstellung der Lehrer ein zentrales Ziel zur Demokratisierung von Schule und Gesellschaft. Die Gesellschaft hat sich inzwischen weiterentwickelt, die Aufgaben der Schule haben sich stark verändert.

Ausbildung und berufliche Tätigkeitsmerkmale der Lehrkräfte an den unterschiedlichen Schulformen haben sich in den letzten Jahren weitgehend angeglichen. Der allgemeine Erziehungsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer hat qualitativ wie auch quantitativ eine starke Ausweitung erfahren. Integration, Inklusion, die Bewältigung von Heterogenität, individuelle Förderung und sinkende Lernmotivation bei oft hohen Klassenstärken stellen an Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen erhöhte, aber gleichermaßen ähnliche Ansprüche. Die Auffassung, das Niveau der beruflichen Anforderungen an die Lehrer steige parallel zum Niveau des Schulziels entspricht in der Gegenwart weder dem gewandelten Auftrag der Schule nach Schulgesetz noch der gewandelten Realität der Schule.

Die Gleichsetzung von beruflichen Anforderungen an die Lehrer einerseits und der zu vermittelnden Bildungsinhalte in der Schule andererseits basiert auf einer unzulässigen Verengung von Schulauftrag und Schulgeschehen und kann deshalb kein sachlicher Grund für eine allein auf sie gestützte Differenzierung hinsichtlich der Lehrerbesoldung sein. Die heutige Besoldungsstruktur erinnert an Kaisers Zeiten. Der Leitspruch des VBE und seiner Vorgängerorganisationen ist seit Beginn: Alle Lehrer sind Lehrer. Für diese demokratische Idee von der Gleichwertigkeit der Lehrerarbeit findet der VBE Rückendeckung in der Bevölkerung, was eine Forsa-Umfrage beweist.

Das neue Niedersächsische Beamtengesetz (NBG) und die allgemeine Niedersächsische Laufbahnverordnung sehen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ein mit dem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium vor. Die Inhaber einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und für Sonderpädagogik haben ihre universitäre Ausbildung mit dem Mastergrad abgeschlossen. Somit liegen hier die Voraussetzungen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 vor. Die Verordnung zum Laufbahnrecht der Laufbahngruppe 2 der Fachgruppe Bildung ignoriert diesen Tatbestand.

Der Begründungshinweis auf die bestehenden besoldungsrechtlichen Vorschriften, die sich noch auf die ehemaligen Laufbahnen des angehobenen und hoheren Dienstes beziehen, ist nicht zielführend. Sollte doch mit der Novellierung des NBG gerade diese Struktur durchbrochen und aufgehoben werden. Es liegt in der Verantwortung und Pflicht der Landesregierung den Widerspruch zwischen Beamtengesetz und Besoldungsregelungen ausfzulösen.

Vor diesem Hintergrund fordert der VBE:

  • Gleiches muss gleich behandelt werden
  • Gleiche Einstufung aller Lehrämter
  • Gleiche Beförderungsmöglichkeiten für alle Lehrämter und Schulformen
  • Gleiche Unterrichtsverpflichtungen
  • Gleiche Ausstattung aller Schulen mit Funktionsstellen
  • Gleiche Ausbildungsanteile für alle Lehrämter
  • Gleiche Dauer des Vorbereitungsdienstes
  • Gleiche Funktonsstellen für alle Studienseminare
  • Gleiche Behandlung der Tarifbeschäftigten
  • Eine dem aktuellen Bildungsauftrag ensprechende räumliche und sachliche Ausstattung aller Schulen.

Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen heißt auch mehr Mitbestimmung in den Schulen wagen. Dazu fordern wir:

  • Eine starke Schulpersonalvertretung mit mehr Freistellung
  • Neben Eltern- und Schüllerräten ein entsprechendes Gremium für die Beschäftigten (Lehrkräfte, Mitarbeiter/-innen)
  • Eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Beschäftigten (Schulleitung, Lehrkräfte, Mitarbeiter/-innen)

Entschließung E1–LVV 12


 
 

Ganztagsschule muss ihrem Namen gerecht werden

Die Schule als sozialer Ort darf nicht nur auf Unterricht und Wissensvermittlung beschränkt bleiben. Ein Baustein dazu ist der Ausbau der gebundenen Ganztagsschule. Nur sie kann erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten anbieten.

Die Ganztagsschule erfordert einen ganzheitlichen Bildungsbegriff. Sie bietet die Chance einer gesundheitsgerechten Verteilung der Arbeitszeit über den Unterrichtstag. Es ist eine anspruchsoptimierende Arbeitsorganisation gefordert. Davon profitieren Schüler/-innen und Lehrkräfte. Schülern und Schülerinnen wird die Möglichkeit eröffnet, ein individuelles Lerntempo zu entwickeln. Durch das längere Zusammensein der Schüler/-innen kommt es zu einer intensiven Sprachförderung und Sprachpraxis ohne Leistungskontrolle. Für das Einüben demokratischen und sozialen Verhaltens und lebenspraktischer Tätigkeiten ergeben sich weitere Handlungsfelder. In die Ganztagsschule gehört auch die kulturelle Bildung, die nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, deren Bildungsstand und dem freien Markt abhängig sein darf.

Nicht zu vergessen ist, dass immer mehr Eltern ihre berufliche Tätigkeit während der Erziehungsphase nicht aufgeben wollen oder können. Bei der demografischen Entwicklung kann auch der Arbeitsmarkt zunehmend nicht auf beide Elternteile verzichten. Hier bietet die Ganztagsschule eine bessere Verknüpfung von Familie und Beruf.

Dies sind die Rahmenbedingungen:

  1. In der Ganztagsschule arbeiten multiprofessionelle Teams. Alle unterrichtlichen Aufgaben werden nur durch Lehrkräfte wahrgenommen.
  2. Die Lehrerstundenzuweisung ist zu erhöhen.
  3. Nach festgelegtem Bewertungsschlüssel gibt es mindestens einen Sozialpädagogen pro Schule.
  4. Keine befristeten Arbeitsverträge für ständige Mitarbeiter/-innen (Stammpersonal)
  5. Die Verwaltung der Ganztagsschule muss bei der Leitungszeit der Schulleitung berücksichtigt werden
  6. Ein rhythmisierter Tagesablauf, der den lernpsychologischen und biophysischen Bedürfnissen der Kinder entspricht, ist zu gewährleisten.
  7. Konstenfreier verbindlicher Mittagstisch
  8. Räumliche Gestaltung mit variablem ergonomischem Mobiliar, das Projekt- und Gruppenunterricht ermöglicht.
  9. Ruhe und Erholungsbereiche
  10. Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte
  11. Vielfältiges Material- und Werkzeugangebot


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Gelingensbedingungen für die »Inklusive Schule«

Inklusion verfolgt einen systemischen Ansatz. Sie zielt auf einen Wandel im Bewusstsein der Menschen und in allen gesellschaftlichen Strukturen. Leitprinzip einer inklusiven Bildung sind Chancengerechtigkeit und bestmögliche individuelle Förderung bei individualisierten Lern­arrangements. Vielfalt wird als Normalität erlebt und als Bereicherung erfahren. Die Entwicklungsprozesse zur inklusiven Gesellschaft erfordern das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte.

Von Ungleichbehandlung im Bildungssystem sind weit mehr Kinder betroffen als die, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wurde. Inklusion bedeutet deshalb nicht nur gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter, sondern gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung für alle.

Inklusives Lernen setzt bei speziellen, individuellen Förderbedürfnissen ebenso an, wie sie die Didaktik, Methodik und Mediennutzung so verändert, dass eine Individualisierung der Lernsettings im System Klasse möglich und wirksam wird. Die unterschiedlichen Kompetenzen jedes Einzelnen werden wahrgenommen, geachtet und als Potenziale genutzt. Schule und Unterricht müssen sich verändern, den Schülerinnen und Schülern angepasst und auf sie zugeschnitten werden. Das schulische Umfeld muss gleichermaßen auf die Aufnahme von Kindern mit Behinderung vorbereitet werden.

Das gegliederte Schulwesen mit der ihm eigenen Orientierung an vermeintlich begabungsgerechter Zuweisung zu Bildungsgängen und in deren Folge vermeintlich homogener Lerngruppen erschwert die Implementierung der »Inklusiven Schule«.

Umsetzung der UN-Konvention
Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert in der englischen, der rechtlich verbindlichen Wortlautfassung, ein „inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“. Menschen mit Behinderungen sind Teil des allgemeinen Bildungssystems und haben grundsätzlich uneingeschränkten Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an allen Schulen aller Schulformen.

Heterogene Lerngruppen sind der Normalfall. Darauf sind didaktische Konzepte aufzubauen, in deren Mittelpunkt kooperative Lernformen stehen. Letztlich bedeutet das „Schule neu zu denken“. Keinesfalls darf inklusives Lernen ein Absenken der sonderpädagogischen Förderung und Versorgung zur Folge haben. Vielmehr gilt es, die bisher erfolgte Förderung in unvermindert hoher Qualität an den Regelschulen auch weiterhin zu erbringen.

Die für die Finanzierung zuständigen Institutionen – im förderalen Bundesstaat sind dies die Länder und Kommunen – sind zur Bereitstellung der notwendigen Gelingensbedingungen verpflichtet.

»Inklusive Schule« heißt für den VBE:

  • Ein zugesichertes, festgelegtes Grundkontingent an Förderschullehrerstunden,
  • ein gesichertes, festgelegtes Kontingent an Schulsozialarbeit,
  • intensiv-therapeutische Angebote,
  • Lerngruppen, die das Prinzip der Individualisierung zur realen Möglichkeit werden lassen,
  • mobile Dienste, denen ein ausreichendes, den jeweiligen Bedürfnissen entsprechendes Stundenkontingent zur Verfügung stehen,
  • eine bauliche und räumliche Ausstattung, die für alle Kinder die Umsetzung des Rechts auf nachhaltige Bildung ermöglicht,
  • für differenzierende Unterrichtsgestaltung geeignete Lehr- und Lernmittel sowie Hilfsmittel zur unterstützenden Kommunikation und Mobilität, dabei sind Wartung und Pflege mit zu gewährleisten.


Eine »Inklusive Schule«hat Lehrkräfte

  • denen Zeit gegeben wird, die Heterogenität als Chance zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu erkennen und nutzen zu können,
  • die sich der Unterstützung aller an Bildung verantwortlich Beteiligten sicher sein zu können
  • für die das Lehren und Lernen in heterogenen Gruppen ein selbstverständliches und verinnerlichtes Unterrichtsprinzip darstellt, auf das sie in Aus-, Fort- und Weiterbildung vorbereitet sind,
  • die erleben, dass mit der Gesundheit aller in Schule Tätigen sensibel umgegangen wird und Überbeanspruchung nicht vorkommt,
  • die mit gleicher Unterrichtsverpflichtung eingesetzt sind, wobei die Leitungszeiten der Schulleitungen an allgemeinen Schulen und Förderzentren an den erweiterten Aufgaben auszurichten sind.
  • Vorbereitung der Lehrkräfte auf die neue Aufgabe:
  • Für Lehrer im laufenden Dienst sind schlüssige Fortbildungsstrategien zu entwickeln, die von der Kita über die Grundschule bis zur Sek. I und Sek. II Angebote umfassen und die Übergänge berücksichtigen.
  • Die bisher nur punktuell angebotene Fortbildung zur Inklusion muss ausgeweitet werden: Alle benötigten Kompetenzen müssen sukzessive abgearbeitet werden. Das gesamte Kollegium muss miteinbezogen und einzelne Kollegen zu Spezialaspekten fortgebildet werden.
  • Die Studiengänge in der Lehrerausbildung sind mit Blick auf die Inklusion weiterzuentwickeln. Lehrer/-innen im Vorbereitungsdienst müssen einen Einblick in die sonderpädagogische Ausbildung erhalten; sie müssen zu einem Teil ihrer Ausbildung in den gemeinsamen Unterricht eingebunden werden.
  • Für die besonderen Erfordernisse der unterschiedlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe sind an den Universitäten vertiefte Studiengänge für den Erwerb von Kompetenzen in Erziehung, Unterricht in einem inklusiven Schulsystem in ausreichender Zahl vorzuhalten.
  • Studienseminare und Fortbildungseinrichtungen müssen entsprechend der neuen Aufgaben und den damit verbundenen Herausforderungen personell, finanziell und räumlich ausgestaltet werden.

Bei der Umsetzung der »Inklusiven Schule« hat die Landesregierung den ver-fassungsgemäßen Vorrang der staatlichen Schule zu beachten und durchzusetzen. Schulen in freier Trägerschaft werden gegebenenfalls als ergänzendes Angebot eingestuft.

Entschließung E3 –
einmütig beschlossen
von der LVV 2012 der VBE Nds.
am 22. Nov.

Politische Bildung – eine gemeinsame Herausforderung aller Demokraten

„Demokratie ist die einzige politisch verfasste Gesellschaftsordnung, die gelernt werden muss – immer wieder, tagtäglich und bis ins hohe Alter hinein.“ (Oskar Negt, Der politische Mensch, Göttingen 2010)

Im April 2012 stellten der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann und der niedersächsische Kultusminister Dr. Bernd Althusmann nach zweijähriger Ankündigungszeit die »Grundrechtefibel« (Konzeptionsentwicklung in Baden-Württemberg) als Unterrichtsmaterial für die Demokratiebildung Grundschulen vor. Sie unternehmen damit für die Landesregierung einen notwendigen Schritt in Richtung aktiver politischer Bildung „von Anfang an“ in unserer Einwanderungsgesellschaft. Dies entspricht dem begrenzten Aufgabenbereich (Öffentlichkeitsarbeit) der beim niedersächsischen Verfassungsschutz angesiedelten NEISS als Informationsstelle mit einem schmalen Budget.

Dieser erste Schritt darf aber nach Auffassung des VBE angesichts der multimedialen Herausforderungen und der realen Bedrohung demokratischer Lebens- und Gesellschaftsformen durch extreme Positionen, Sammelbecken und Parallelwelten nicht der letzte sein.

In der vorschulischen, schulischen und außerschulischen Kindheit und Jugendzeit gilt es durch Formen der Partizipation, Teilhabe an demokratischen Prozessen, Aufklärung gegenüber extrem grundgesetzfeindlichen Positionen und Prävention ein demokratisches Bewusstsein, Verhalten und Engagement auszubilden – durch »politische Bildung«.

Der von der CDU-/FDP-Landesregierung 2005 eingeschlagene Weg der Aufhebung der »Landeszentrale für Politische Bildung« erweist sich nach Aussagen vieler für die politische Bildung Verantwortlicher – Landespolitiker, Wissenschaftler, Erwachsenenbildner und Schulpraktiker – als eine Sackgasse, die zusätzlich zu einer Isolierung der niedersächsischen Tätigkeiten von denen der Bundeszentrale für politische Bildung und der übrigen Landeszentralen geführt hat.

Der VBE fordert angesichts der unverkennbar mangelnden demokratischen Einstellung und daraus resultierenden Fehlverhaltens vieler Menschen auch in Niedersachsen die im Landtag vertretenen demokratischen Parteien auf, sich unter Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter Eckpunkte in einer fraktionsübergreifenden Initiative der Wiederbelebung und Neuordnung einer unabhängigen »Politischen Bildung« in unserem Land anzunehmen:

  • Die zukünftige Landeszentrale ist dem Landtag zuzuordnen.
  • Die Überparteilichkeit wird durch ein Kuratorium gesichert, dem auch Abgeordnete aller Landtagsfraktionen angehören. Politische Bildung bekennt sich auf diese Weise zu den in der Verfassung verankerten Grundwerten bei eindeutigem Bekenntnis zur Demokratie.
  • Die Landeszentrale steht außerhalb des legitimen Kampfes zwischen Regierung und Opposition.
  • Erste Aufgabe der Landeszentrale ist es, die positive Einstellung zu einer demokratischen Gesellschaftsordnung als der erstrebenswerten Form des Zusammenlebens zu erzeugen und zu verstärken.
  • Eine weitere wesentliche Aufgabe der Landeszentrale ist die Aufklärung über die Kräfte, die unsere Demokratie zerstören wollen.
  • Politische Bildung bekennt sich zu den in der Verfassung unveränderbar verankerten Grundrechten sowie den demokratisch gestalteten Verfahrensabläufen.
  • Politische Bildung berücksichtigt das Spannungsverhältnis von Verfassung und Verfassungswirksamkeit.
  • Die Angebote der Landeszentrale richten sich an Schüler und Jugendgruppen, Lehrkräfte und Multiplikatoren, an Schulen und außerschulische Verbände und Institutionen, Gruppen mit bildungsfernem Hintergrund, Neubürger/-innen mit Migrationshintergrund, Seniorinnen und Senioren.
  • Die Angebote umfassen Veranstaltungen, Veröffentlichungen, aktuelle Informationen und Projekte, Koordinierung und Förderung der politischen Bildungsarbeit von Bildungsträgern in Niedersachsen – und die Verknüpfung mit den übrigen Landeszentralen sowie der Bundeszentrale für politische Bildung.

Entschließung E5 – einstimmig beschlossen von der LVV 2012 des VBE Nds. am 22. Nov.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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