- Lern- und Bildungserfolg bei wachsender Heterogenität der Schülerschaft nachhaltig stärken - „Die heute von den beiden Oppositionsfraktionen GRÜNE und FDP in den Landtag eingebrachten Entschließungen (DS 18/193 und DS 18/1386) zur sofortigen Entwicklung eines Sozialindikatoren-Systems werden vom VBE angesichts der sehr unterschiedlichen Rahmen- sowie Lebensbedingungen der Schülerschaft in unserer Zuwanderungsgesellschaft als ein Schritt zur Sicherung eines nachhaltigen Lern- und Bildungserfolgs für alle ausdrücklich begrüßt. Gesicherte Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Steuerung der Ressourcen u.a. über den Erlass „Klassenbildungserlass und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ liefern seit Jahren die auseinanderdriftenden Ergebnisse von Vergleichstests in der Primar- und Sekundarstufe I“. Mit diesen Worten unterstützt VBE-Vorsitzender Franz-Josef Meyer gegenüber der Öffentlichkeit die Initiative als wegweisend.
„Die Unterrichtsversorgung in den Grundschulen hat sich gegenüber dem Schuljahr 2017/18 kaum verbessert. Und dies trotz Kürzung der Förderstunden, trotz Wegfall von Sprachlernklassen und trotz Einkassieren der Stunden für die Sprachförderung vor der Einschulung. Der Heterogenität der Grundschülerschaft mit bis zu 30 Prozent Migrationsanteil wird nicht Rechnung getragen. Das Abordnungskarussell wird sich weiterhin drehen und der Quereinstieg wird zur Regel.“ Mit diesen Worten nimmt der VBE-Landesvorsitzende Franz-Josef Meyer zu den Aussagen und Daten von Kultusminister Grant Hendrik Tonne Stellung.
„Mit dem zwanghaften Versuch der von SPD und CDU geführten Landesregierung eine sogenannte 100-prozentige Unterrichtsversorgung der Öffentlichkeit zum Schuljahresbeginn 2018/19 zu suggerieren, ist Kultusminister Jan Hendrik Tonne und sein Haus bei den niedersächsischen Grundschulen wiederum kläglich gescheitert. Mit dem vorhandenen Personal, den Neueinstellungen, Seiten-und Quereinsteigern sowie den scheibchenweisen Abordnungen aus Gymnasien - auch über den "Umweg" Oberschulen - können diese ihren schulgesetzlichen Unterrichtsauftrag qualitativ nicht erfüllen.