„Gratulation an die Verantwortlichen der Landesschulbehörde, die mit der verengten bürokratischen Auslegung der Niedersächsischen Urlaubsverordnung, nämlich der Anzeigenpflicht für Schulleiter/-innen am Ende dieses Schuljahres für eine weltmeisterliche Anweisung sorgen.“
„Nachforderungen der Rentenversicherung aus Verträgen mit Honorarkräften sind durch die Kultusbürokratie zu verantworten und daher ausschließlich vom Land Niedersachsen auszugleichen.“