04.11.2022

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zum Koalitionsvertrag von Rot-Grün:

„Dem Plädoyer für „Gute Bildung“ müssen konkrete Taten folgen!“

- VBE begrüßt gute Ansätze für den Bildungsbereich und erwartet zügige Umsetzung -

 
 

Für die neue Landesregierung hat der Bildungsbereich höchste Priorität und sie formuliert dazu von der Kita bis zu den Berufsbildenden Schulen Ziele und Vorhaben, die bei einer konsequenten Umsetzung einen echten Innovationsschub verursachen könnten. Allerdings bleiben viele Versprechungen unverbindlich oder sind mit „Prüfvorbehalt“ oder „Absichtserklärungen“ versehen. So könnte manch guter Ansatz schnell als zu teuer sofort wieder einkassiert werden“, so Meyer in der Bewertung des Bereiches „Bildung“ im Koalitionsvertrag.

So kündigt Rot-Grün etwa an „schnellstmöglich“ A13/EG13 als Einstiegsgehalt auch für GHR-Lehrkräfte zu zahlen, um gleichzeitig einzuschränken, dass dies „im Laufe der kommenden Wahlperiode“ erfolgen soll – also bis 2027. Das „riecht“ nach Stufenplan und Trippelschritten bei der Besoldungsanpassung. Ähnliches droht der beabsichtigten Anhebung der Altersermäßigung. Die Absicht, die Empfehlungen der Arbeitszeitkommission zur Entlastung der Lehrkräfte „schrittweise“ umzusetzen wird ausdrücklich vom VBE begrüßt. Das wird für die neue Kultusministerin Julia Willie Hamburg allerdings eine Mammutaufgabe, an der unser bisheriger Kultusminister schon gescheitert ist.

Meyer weiter: „Mit mindestens A13/EG13 muss das bisherige Besoldungsgefüge insgesamt angepasst werden. Das betrifft u.a. Schulleitungen, die teilweise noch mit A13 bezahlt werden. Die Besoldung von KonrektorInnen, AusbilderInnen sowie Stelleninhaberinnen mit A13 an den weiterführenden Schulen müssen ebenfalls eine finanzielle Aufwertung ihrer Funktion erhalten.“

Der VBE begrüßt ebenso die beabsichtigte „grundlegende Reform der Lehrkräfteausbildung“, vielfach vom VBE gefordert, und weist auf den Verbund Lehrerbildung Niedersachsen hin, der die Zusammenarbeit von MK und MKW deutlich intensivieren könnte. Die universitäre Lehrerbildung (Erste Phase) und der Vorbereitungsdienst (Zweite Phase) müssen dem Bologna-Abkommen folgen.

So ist es nur folgerichtig, dass die APVO-Lehr als eine Verordnung für ALLE Lehrämter bleibt, die Praxisanteile bereits im Masterstudium nicht nur für die Lehrämter der Grund-, Haupt-, und Realschulen Anwendung finden, sondern ebenso für die gymnasialen und berufsbildenden Lehrämter.

Meyer abschließend: „Der Wegfall der schriftlichen Arbeit für alle Lehrämter wie von Rot-Grün beabsichtigt wäre also schlüssig und konsequent, sofern damit das Bologna-Abkommen eingehalten würde, was laufbahnrechtlich zu prüfen ist. In jedem Fall ist eine APVO-Lehr für alle Lehrämter den aktuellen Anforderungen der Zeit auszurichten. Es gibt nicht nur in diesem Punkt viele Aspekte im Bereich „Bildung“, wo viele offene Fragen sind, die dringend einer Klärung bedürfen. Der VBE freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Kultusministerin und ist dazu gesprächsbereit.“

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