18.06.2021

VBE Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zur Bereitstellung von Laptops für Lehrkräfte

„DIENST-LAPTOPS FÜR LEHRKRÄFTE NUR EIN SOMMERMÄRCHEN?“

Streitereien um Nutzungsrechte und Folgekosten verzögert Einsatz in den Schulen

 
 

„Während in anderen Bundesländern Dienst-Laptops für Lehrkräfte aus dem Bundesprogramm längst ausgeliefert und im Einsatz sind, wartet man in Niedersachsen noch immer auf die Freigabe der Förderrichtlinie. Das ist völlig unverständlich angesichts der vollmundigen Ankündigung im Januar 2021 die Schulen könnten "zeitnah" mit der Bereitstellung der digitalen Geräte rechnen“, so Meyer in seiner Bewertung zur immer noch fehlenden Förderrichtlinie.

Obwohl mehr als 50 Millionen Euro für die Anschaffung der Laptops aus dem Förderprogramm des Bundes und Landes seit Anfang des Jahres bereitstehen, streiten sich Land und Kommunen noch immer um Nutzungsbedingungen und Folgekosten. Die Schulträger haben bisher nur zugesagt, die digitalen Geräte zu beschaffen inklusive aller dazu notwendigen Schritte. Abgelehnt haben sie aber notwendige Supportleistungen, Ersatzbeschaffung und Betreuung durch ein Managementsystem.

Meyer weiter: „Es stellt sich die Frage, wie lange dieses Katz-und-Maus-Spiel um Zuständigkeiten und Nutzungsrechte noch dauern soll und ob die angekündigten Millionen noch zur Verfügung stehen oder schon längst im allgemeinen Haushalt versickert sind?“

Die Annahme vieler Kolleginnen und Kollegen, diese Dienstgeräte könne man sich aussuchen und es stehe dafür ein bestimmter Betrag zur Verfügung ist schlichtweg falsch, ein Sommermärchen eben. Allein schon aus rechtlichen Gründen handelt es sich nicht um "Dienstgeräte" sondern um Geräte zum Verleih für den Einsatz im Unterricht. Dieser Unterschied ist entscheidend für die Nutzung und Handhabung. Die Speicherung von sensiblen Daten wie Zensurenlisten oder Zeugniseintragungen ist damit verboten. Es gibt auch immer noch keine konkreten Aussagen darüber, wie die Leihgeräte konfiguriert sein müssen, um den Datenschutz zu erfüllen.

Meyer abschließend: „Wenn auf digitalen Leihgeräten für Lehrkräfte keine dienstlichen Daten wie Notenlisten, Adressen, Telefonnummern usw. gespeichert werden dürfen, sondern ausschließlich zum Zweck der Unterrichtsvorbereitung eingesetzt werden dürfen, wird das ganze Dienst-Laptop- Programm ad absurdum geführt. Niedersachsen sollte schleunigst über den Tellerrand ihrer Politik schauen und sich erkundigen, wie in anderen Bundesländern die Beschaffung und der Einsatz der digitalen Endgeräte für Lehrkräfte gelöst wurden. Das Gerangel um Kompetenzen und künstlich erzeugten Verzögerungen verursacht nur noch verständnisloses Kopfschütteln und lässt am Handlungswillen der Landesregierung zweifeln.“

Pressedienst als PDF

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