11.03.2021
„Während der zuständige Kultusminister Grant Hendrik Tonne 94 Millionen Euro Fördergelder aus diversen Bundesmitteln für Investitionen in Kindergärten und für den U3- Ausbau den kommunalen und freien Trägern öffentlich anpreist, ignoriert er ungerührt die fundamentale Kritik gegen die aus seinem Hause stammende und gerade beschlossene Regierungsvorlage zur Neufassung des Kita-Gesetzes, die der Landtag noch vor der Sommerpause beraten und beschließen muss“, so Meyer in seinem Statement zur massiven Kritik am Gesetz.
Die Novelle enthält angesichts des gesetzlich verankerten Bildungsauftrags im Elementarbereich keine Verbesserung im Hinblick auf den Personalschlüssel (dritte Kraft), keine Perspektive für qualitativ bessere Berufs- und Aufstiegschancen für Erzieher*innen. Es fehlen weiterhin bessere Vergütungen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken, es fehlen honorierte Qualitäts- und Ausbildungsstandards und eine dringende Neubewertung der Verfügungszeit. Diese wird trotz gewachsener Aufgaben im Kita-Alltag weiterhin ausgeschlossen.
Der VBE teilt die von den Kita-Träger-Verbänden, den Erzieher*innen und Kita- Elternorganisationen sowie Gewerkschaften vorgetragene öffentliche Kritik, verbunden mit der durch die Corona-Pandemie gestiegenen Sorge, dass die Anschlussfähigkeit zwischen dem letzten Kita-Jahr und dem Grundschulstart für einen großen Teil der Kinder noch größere Risse erhält.
Meyer abschließend: „Angesichts des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Stillstands und sogar Rückschritts in der Sprachförderung von Kindern im Kita-Bereich kommen erhebliche zusätzliche Förderaufgaben auf die Eingangsstufe der Grundschule zu. Nun rächt es sich, dass die Sprachförderung vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte vor vier Jahren zur kurzfristigen Verbesserung der Unterrichtsversorgung einkassiert wurde. Der VBE erwartet noch vor der Sommerpause erhebliche finanzielle und personelle Anstrengungen für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen, damit nicht schon beim schulischen Bildungsstart ein Viertel der zukünftigen Grundschulkinder mit nur gering gefestigten Deutschkenntnissen abgehängt werden.“