03.02.2021

VBE Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zur Corona - Arbeitsschutzverordnung

„ZUSÄTZLICHER ARBEITSSCHUTZ SOLL FÜR SCHULEN NICHT GELTEN!“

VBE fordert erneut mehr Geld für den Gesundheitsschutz in Schulen

 
 

„Weil die neue, strenge Bundesarbeitsschutzverordnung dem Kultusminister in Niedersachsen nicht passt, wird diese für die Schulen einfach außer Kraft gesetzt und mit Hinweisen zu den bekannten und von den Schulbeschäftigten schon lange kritisierten Hygienemaßnahmen versehen“, so der VBE- Landesvorsitzende in seiner Bewertung der vom Kultusministerium verfügten Anwendungsrichtlinien zum Start ins zweite Schulhalbjahr.

Während in den Behörden und Büros die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für jede im Raum befindliche Person eine Mindestfläche von 10 Quadratmeter vorschreibt, verbleiben in Schulklassen von ca. 60 Quadratmeter Raumgröße bei etwa 17 anwesenden Personen (Wechselmodell) gerade mal 3,5 Quadratmeter und bei voller Klassenstärke mit Lehrkräften, bei etwa 30 Personen weniger als zwei Quadratmeter Schutzraum. Das ist weit von den Schutz-Vorgaben im Arbeitsleben entfernt. Meyer dazu: „Die Risiken vor Ansteckung werden verharmlost. In der Landwirtschaft nennt man das Käfighaltung mit Tierwohlgefährdung.“

Im Gegensatz zu den Auflagen der Bundesverordnung wird das Stoßlüften weiterhin als Allheilmittel gegen die Ansteckungsgefahr angepriesen. Weitergehende Maßnahmen wie Entlüftungsvorrichtungen bleiben unerwähnt. Ein Plexiglasschutz am Pult, wie überall an den Kassen in Supermärkten und im behördlichen Publikumsverkehr üblich, werden wider besseres Wissen für Schulklassen als "ungeeignet" bezeichnet, weil sie angeblich das Lüften erschweren.


Der Arbeitsplatzschutz soll durch das Tragen von medizinischen Masken gewährleistet werden, deren kostenlose Bereitstellung (2 FFP2-Masken pro Tag pro Beschäftigter) angekündigt wird. Es ist jetzt schon absehbar, dass das Geld aus dem zusätzlichen sächlichen Budget nach etwa sechs Wochen verbraucht ist. Für andere notwendige Maßnahmen, für den Infektionsschutz, ist dann kein Geld mehr da.

Der VBE fordert von der Landesregierung, auch im Hinblick auf den zu erwarteten verlängerten Wechselunterricht für die nächsten Monate (s. Stufenplan), mehr Gesundheitsschutz:

  • die uneingeschränkte kostenlose Bereitstellung von FFP2 Masken für alle Schulbeschäftigten. Das zusätzliche sächliche Budget bleibt davon unberührt.
  • durchgängige kosten- und anlasslose Testmöglichkeiten mehrmals pro Woche für Kitas und Schulen
  • Vorrichtungen in den Klassen für effektiven Gesundheitsschutz (z.B. Luftfilteranlagen)
  • Priorisierung von pädagogischem Personal in Kitas und Schulen bei den Impfkampagnen.


Meyer zusammenfassend: „Die Hinweise von Kultusminister Tonne sind nicht mehr als ein beruhigender Beipackzettel für eine bittere Medizin. Für Risiken und Nebenwirkungen tragen die Schulbeschäftigten und Schülerinnen und Schüler die Verantwortung selbst. So hebelt das Kultusministerium die Schutzverordnung für Schulen aus. Das ist unverantwortlich!“

Pressedienst als PDF

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