09.10.2020
„Der konfessionelle Religionsunterricht muss auch in der aktuellen Krisenlage aufrechterhalten werden. Der VBE unterstützt diese Klarstellung sowie die vereinbarte Regelung zur Durchführung eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts“, so Meyer in seiner Stellungnahme zur aktuellen Erklärung von Land und Kirchen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Bedeutung religiöser und ethischer Bildung in Corona-Zeiten haben die Niedersächsische Landesregierung, die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro bekräftigt, dass der Religionsunterricht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht und das Recht auf religiöse Bildung auch in der aktuellen Corona-Pandemie gewahrt bleiben muss.
Begrüßenswert ist in dieser Situation, dass der konfessionell-kooperative Religionsunterricht, der zugleich offen ist für SchülerInnen anderer Religionen und Weltanschauungen, ohne die sonst übliche Ausnahmegenehmigung eingerichtet und durchgeführt werden kann.
Die Aussetzung des konfessionellen Religionsunterrichts zugunsten von Werte und Normen ist weiterhin nicht zulässig.
Kinder und Jugendliche machen in der Pandemie-Zeit außergewöhnliche Erfahrungen, die sie kognitiv, emotional und sozial vor große Herausforderungen stellen. Lehrkräfte im Religionsunterricht sind wichtige Ansprechpartner im Umgang mit der durch die Pandemie in den Blickpunkt gerückten existenziellen Themen und können nicht nur ihre fachliche Kompetenz und Erfahrung einbringen, sondern auch unterstützend und seelsorgerisch tätig sein.
Meyer abschließend: „Der Religionsunterricht leistet in dieser Zeit einen wertvollen, unverzichtbaren Beitrag. Insbesondere wenn eine Mischung der Lerngruppen aufgrund der Infektionsgefahr durch das Corona-Virus nicht möglich ist kommt dem konfessionell- kooperativen Religionsunterricht eine besondere Bedeutung zu. Schulen sollten diese Möglichkeit umfänglich nutzen!“