02.07.2019
"Mit großer Enttäuschung nimmt der VBE zur Kenntnis, dass die Landesregierung auf ihrer Klausurtagung zum Haushalt 2020 wieder einmal den Schritt zum Einstieg in A13/EG13 verpasst hat. Die geplante Stellenzulage in Höhe von 94,25 € ist eine kaum spürbare finanzielle Besserstellung und beinhaltet keine beamtenrechtliche Anerkennung und Wertschätzung der gleichwertigen Arbeit mit dem Recht auf A13", so Meyer in einer ersten Bewertung der heute bekannt gewordenen Haushaltsbeschlüsse.
Diese bleiben auch deutlich hinter den Besoldungsbeschlüssen unserer Nachbarländer mit einem "echten" Einstieg in A13/EG13 zurück.
Ein Stufenplan ist nicht erkennbar, die Versorgungswirksamkeit damit weiterhin ausgeschlossen. Damit erfüllen sie auch nicht den Rechtsanspruch der Masterabsolventen und ignorieren weiterhin das niedersächsische Besoldungsrecht.
Der VBE hält sich den Klageweg offen.
Die angekündigte Sonderzahlung ist im Vergleich zum früher gewährten 13. Monatsgehalt mit 300 Euro (500 Euro bis A8) nicht mehr als ein Almosen. Zudem werden die Versorgungsempfänger von der Sonderzahlung ausgeschlossen.
Dies ist kein echtes Signal für die Rückkehr zum "Weihnachtsgeld".
Meyer abschließend: "Mit diesem mickrigen Maßnahmenpaket für den Beamtenbereich und zur Lehrerbesoldung kann man weder die Attraktivität des Lehrerberufes steigern noch ist es ein wirkliches Signal der Wertschätzung. Im besten Fall kann dies als Zeichen gedeutet werden, dass die Landesregierung nach zögerlichem Start in Zukunft dem Beamtenbereich mehr Beachtung schenken will und der zunehmende Lehrmangel entschlossenes Handeln notwendig macht."