27.11.2018

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer begrüßt Einigung im Streit um den Digital-Pakt:

„AUCH NIEDERSACHSEN MUSS DIE DIGITALISIERUNG IN DEN SCHULEN VORANTREIBEN!“

- Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich ermöglicht Investitionen -

 
 

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Niedersachsen begrüßt die Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, denn dies ermöglicht Investitionen des Bundes in die Digitalisierung in Schulen. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne haben sich auf Bundesebene über eine Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes verständigt.

Für diesen Schritt setzt sich der VBE schon seit Langem ein. Der Verband fordert die Landesregierung auf, nun ebenfalls Taten folgen zu lassen und sich nicht auf den Maßnahmen des Bundes auszuruhen. Die Digitalisierung in Schulen müsse weiter forciert werden. „Wir liegen in diesem Bereich weit zurück“, sagte der Landesvorsitzende Franz-Josef Meyer.

Die Grundgesetzänderung ebnet den Weg für den Masterplan Digitalisierung in Niedersachsen. Der Bund will für den sogenannten Digitalpakt in den nächsten Jahren für das Land voraussichtlich mehr als 400 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Der VBE erwartet die Zusage der Landesregierung an Schulen und Kommunen, mindestens die gleiche Summe freizugeben. Dem Kultusministerium ist seit langem bekannt, dass der Bedarf an Investitionen für die digitale Infrastruktur gewaltig ist.

Meyer wünscht sich, dass das Geld nun zügig bei den Schulen ankommt. „Wir brauchen keine vereinzelten Leuchttürme bei der Schule 4.0, sondern eine flächendeckende Grundversorgung“. Es könne nicht sein, dass die Landesregierung und das Kultusministerium sich mit den Mitteln des Bundes für den Elementar- und Schulbereich schmücken, aber selbst hier nicht aktiv werden.

Der VBE schließt sich den Forderungen der FDP-Landtagsfraktion an, die Maßnahmen über den Digitalpakt hinaus fordert: Dazu gehört, die Schulen an das Giganetz anzuschließen, webbasierte Schulverwaltungsprogramme zu nutzen und digitale Medien in den Unterricht einzubinden.

Im Idealfall soll das Geld im Jahr 2019 an die Schulträger fließen. Die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung sowie die Zustimmung des Bundesrates müssen also zügig erfolgen. „Es ist höchste Zeit, dass gehandelt wird“, so Meyer abschließend.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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