19.01.2018
„Immerhin hat es mehr als drei Jahre gebraucht, um das Versprechen der Kultusbürokratie einzulösen, dass die 1.700 GrundschulleiterInnen von der sach-und fachfremden Aufgabe, sozialversicherungspflichtige Verträge mit pädagogischen MitarbeiterInnen abschließen zu müssen, befreit werden. Diese Aufgabe übernimmt ab dem kommenden Schuljahr die Landesschulbehörde. Dies kann nur ein erster Schritt sein - sicher kein Grund hier von grundlegender Entlastung zu sprechen", so der VBE- Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer.
Die Aufgabenfülle bei der Personalbewirtschaftung ist seit dem Beginn der "Verlässlichen Grundschule" bis heute im Rahmen der inklusiven Ganztagsgrundschule für jede Schulleiterin und jeden Schulleiter um das Vielfache gestiegen. Heute hat fast jede Grundschule in Niedersachsen mehr nichtlehrendes Personal als ausgebildete Lehrkräfte.
Franz-Josef Meyer wörtlich: „Der Organisationsrahmen und die Personalverantwortung zur Sicherung des Unterrichts, bei der Betreuung, Inklusion und für den Ganztag ist weitaus größer als die angekündigte Entlastung.
Deshalb erwartet der VBE endlich entsprechende Vorlagen und Entscheidungen des Kultusministeriums an die Landesregierung und den Landtag, um eine angemessene Schulleiterbesoldung (A14) und eine Neubewertung der Arbeitszeit einzuleiten.
Hierzu gehört auch die Anpassung der Arbeitszeit und Besoldung der Konrektoren.
Die angekündigte Anhebung der Besoldung der Schulleitungen an kleinen Schulen von
A12+Z auf A 13 noch in diesem Jahr kann auch hier nur der Einstieg in die Besoldungserhöhung für alle Schulleiter der Grundschulen auf A14 sein.
Der VBE erwartet sichtbare Ergebnisse am Ende der Haushaltberatungen 2019.“