01.09.2017

VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer:

„UNTERRICHTSVERSORGUNG IN ZEITEN DES LEHREMANGELS GLEICHWERTIG BEHANDELN“

- Gesamtverantwortung aller schulgesetzlich Beteiligten beginnt bei der Grundschule -

 
 

„Der VBE bedauert die einseitige Interessenunterstützung für den Philologenverband (PHV) durch den schulgesetzlich verankerten Landeselternrat (LER) im Streit um die Abordnung von Gymnasiallehrern. Die jahrzehntelange Praxis der Abordnung von Lehrkräften zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung bei längerfristigem Unterrichtsausfall an anderen Schulformen wurde stets kommentarlos zur Kenntnis genommen bzw. erwartet.“ Mit diesen Worten bewertet VBE-Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer die gemeinsame Presserklärung von LER und PHVN (31.08.2017).

„Ein Blick über den Länderzaun bestätigt die beamtenrechtlich abgesicherte Alltagspraxis bei Unterversorgung von Schulen, an diese vermehrt Lehrkräfte auch anderer Lehrämter abzuordnen bzw. ihnen bei Neubewerbungen entsprechende Stellen zuzuweisen.“ Diese Vorgehensweise trifft nach Kenntnis des Verbandes zum Beispiel vermehrt in Bayern, NRW oder Sachsen für das begehrte Lehramt Gymnasium zu.

Der VBE geht davon aus, dass die Maßnahmen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchb), deren kurzfristige Umsetzung sicherlich kritisch betrachtet werden muss, nicht öffentlich eingeforderten statistischen Zielen dienen.

Dabei gehört es auch zur öffentlichen Kenntnisnahme zum Streit um die 100-prozentige Unterrichtsversorgung, dass der private Elternratsverein Gymnasium die Diskussion durch Gleichsetzung des Unterrichtsausfalls mit der Unterrichtsversorgung vordergründig und damit zu Lasten des Arbeitseinsatzes aller Lehrkräfte mitausgelöst und so dem landespolitischen Disput Tür und Tor geöffnet hat, ohne die Stellen- und Bewerberlage an allen Schulformen im Blick gehabt zu haben.

Der VBE geht davon aus, dass der gesetzlich verankerte Landeselternrat diese Gesamtverantwortung erkennt.

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