17.08.2017

VBE Landesvorsitzender Franz-Josef Meyer zum Abordnungsstreit:

VBE VERWAHRT SICH VOR RUFSCHÄDIGUNG - BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSAUFGABEN GLEICHWERTIG

 
 

"Da wollte die Kultusbürokratie den von der Landtagsopposition als Dauerthema ihr vorgeworfenen Unterrichtsausfall durch Abordnungen von Gymnasiallehrkräften auch an Grundschulen auffangen. Dieser scheinbare "Routineauftrag" zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2017/18 erweist sich als blauäugig". Mit diesen Worten begegnet der VBE-Vorsitzende Franz-Josef Meyer den öffentlichen Aufgeregtheiten und Kommentierungen in den Medien.

Der Aufschrei der Philologen und der gymnasialen Elternräte ist für den VBE völlig unverständlich, da "alle Lehrer an welcher Schulform auch immer Lehrer sind" und den gleichen Beamtenbestimmungen unterliegen.

Die Grundschulen haben "Verlässlichkeit" zu garantieren. Damit kein Unterricht ausfällt, ist die Landesschulbehörde für eine gesicherte Unterrichtsversorgung verantwortlich. Der planvolle und abgestimmte Einsatz abgeordneter Lehrkräfte ist alltägliches Geschäft. Da werden keine Stunden "verplempert", wie es der Philologenverband darstellt. Im Gegenteil: Erst durch den Ausgleich der fehlenden Stunden können die Schulen den Unterricht mit den vielfältigen Zusatzaufgaben absichern.

Mit Blick auf die Reaktionen der Elternräte der Gymnasien stellt der VBE- Vorsitzende fest:
"Wenn an den Grundschulen nicht gute Bildung vermittelt würde als Basis auch für die Anforderungen eines Gymnasiums könnten sich viele Eltern nicht "Gymnasialeltern" nennen".

Der VBE bedauert, dass es im Zuge der Abordnungsdiskussion zu unangemessenen Aussagen und Forderungen gekommen ist, an denen sich auch der neue Vorsitzende des Landeselternrates beteiligt (HAZ vom 16.08.2017).

Als Vertreter aller Eltern in Niedersachsen sollte er wissen, dass auch für Lehrkräfte an Grundschulen die Regeln des Arbeitszeitrechts gelten.

Meyer abschließend: "Die Forderung nach maßloser Mehrarbeit trotz einer Arbeitszeit von jetzt schon 28 Wochenstunden oder der Aufhebung des Teilzeitgesetzes muss entschieden zurückgewiesen werden und würde schnell die Verwaltungsgerichte beschäftigen".

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