17.03.2015

VBE zur Landtagsanhörung:

"FORTSCHREIBUNG DES SCHULGESETZES MUSS NIEDERSACHSENS JUGEND ZUKUNFTSCHANCEN ERÖFFNEN!"

Ideologie und Blockaden zerstören den Geist einer inklusiven demokratischen Gesellschaft

 
 

„Nach der Ziellinie der dreitägigen Verbändeanhörung zum Regierungsentwurf und der Gegenpositionen von FDP und CDU durch den Kultusausschuss des nds. Landtags muss für die politischen Entscheidungsträger klar geworden sein, dass sich angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen sowie des demografischen Wandels und der neuen Einwanderungskultur ein Rückfall in alte bildungsideologische Feindbilder und Grabenkriegen verbietet – mag die mediale Verführung noch so groß sein.“ Mit diesem Appell nahmen die beiden Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Uwe Franke, stv. Vorsitzender und der Grundschulsprecher im Landesvorstand Franz-Josef Meyer als letzte Redner zu strittigen Punkten der Novelle, zu den Modifizierungen die Inklusion betreffend und zu den Veränderungen in den Sekundarstufen mündlich Stellung.

Der VBE begrüßt die Veränderungen im Bereich der Grundschule als die „Basisstätte des institutionalisierten Lernens“ und zugleich als „demokratische Erziehungsschule“, die alle Talente durch Fördern und Fordern befähigt zu weiterführenden Schullaufbahnen. Die Ersetzung der sog. Schullaufbahn-Empfehlung durch zwei Angebote für Beratungsgespräche entspricht dem Schulwahlverhalten der Eltern und den veränderten Sekundarstufenstrukturen. Die (angedachten) Lernentwicklungsberichte stärken den pädagogischen Leistungsbegriff und geben Schülern wie Eltern ein verständlicheres Feedback und steuern besser die individuelle Lernentwicklung. Die Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in den Klassen 3 und 4 erfordert zusätzliche Unterstützung an Stunden und Personal – sie taugt nicht als Sparmodell.

Bei der Modifizierung der Inklusion zeigt sich der VBE zutiefst befremdet darüber, dass viele gemeinsame gesellschafts- und bildungspolitische Ansätze im jetzigen niedersächsischen Politikbetrieb in Frage gestellt bzw. zurückgewendet werden. Das löst bei den Betroffenen und Beteiligten Unsicherheiten, Ängste und Blockaden aus. Der VBE unterstützt die Position der deutschen Monitoringstelle zur UN-Behindertenkonvention vom März 2015 (Zitat Nr.132/133):

132: Von einem inklusiven Bildungssystem ist der Vertragsstaat weit entfernt. Einige Länder verweigern sich offenkundig dem Auftrag, Inklusion strukturell zu begreifen und halten an der Doppelstruktur Regelschule und Sondereinrichtung ausdrücklich fest. Beispielsweise hatte die Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ergebnis, dass es zwar Rechtsänderungen gegeben, jedoch kein Bundesland seine Rechtsvorgaben hinreichend entwickelt habe.
133: Das Festhalten an einer Doppelstruktur behindert den im Vertragsstaat erforderlichen Transformationsprozess, in dessen Zuge die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule verlagert werden könnten.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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