VBE kritisiert
KEINE ENTWARNUNG BEI BESCHULUNG VON FLÜCHTLINGSKINDERN
Überschrift
Mit Enttäuschung und Unverständnis reagierte der VBE auf die Ankündigung der Kultusministerin als Reaktion auf die dramatische Zunahme von Flüchtlingskindern die Anzahl der Sprachlernklassen zu verdoppeln (Landtagsrede vom 22.Januar 2015).
Bei ca. 2900 allgemeinbildenden Schulen und angekündigten 240 Sprachlernklassen könnten nur etwa 10 % der Schulen davon profitieren - von einer „umfangreichen Nachsteuerung“ kann da wohl keine Rede sein.
Sprachlernklassen sind an bestimmte Bedingungen gebunden, etwa an die Mindestanzahl von 10 Schülern und den Einsatz von 23 Lehrerstunden, die aus dem „Topf“ für Fördermaßnahmen abgezogen werden.
Dazu Franz-Josef Meyer, Referent für Grundschulen im VBE-Landesverband Niedersachsen:
„ An den meisten Grundschulen ist damit das Förderstundenkontingent nach Abzug der Sprachförderung vor der Einschulung bereits erschöpft.“
Meyer weiter: „ Abgesehen davon, dass der pädagogische Nutzen von Sprachlernklassen bei einer Gruppe mit Kindern unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Sprache und Laut- und Schriftsystemen und ohne Begleitung durch multiprofessionelle Teams fragwürdig ist, kommt sie für die Grundschulen aufgrund der zu geringen Anzahl dieser „sprachlosen“ Kinder und fehlender Förderstunden kaum in Frage.
Was wir dringend brauchen ist ein zusätzliches Kontingent von Lehrerstunden für die Sprachförderung, die speziell für neuankommende Flüchtlingskinder eingesetzt werden“.
Das Kontingent für Förderstunden nach Schlüssel 071 und 076 ist in den letzten Jahren trotz enormer Zunahme von Förderbedarfen unterschiedlicher Art nicht erhöht worden.
Meyer abschließend "Was nützen uns vollmundige Ankündigungen, wenn in den Grundschulen die Förderstunden für diese Kinder weder für Einzelförderung noch für Sprachlerngruppen vorhanden sind!“