19.11.2014

VBE-Landesvorsitzende vor dem Innenausschuss:

DIESES ALTERSTEILZEITMODELL IST FÜR FRAUEN EINE VERSORGUNGSFALLE!“

Überschrift

 
 

„Ich brauche wohl nicht betonen, dass das neue ATZ-Modell keine Kompensation für die einbehaltene Altersermäßigung ist.“ Mit diesen Worten fasste VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer vor dem Innenausschuss des Landtags am Dienstag, den 18. November die Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen zusammen(Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Drs. 17/1983).
Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf bringt wohl einige Verbesserungen gegenüber den jetzigen Regelungen, z.B. das Blockmodell und die Einbeziehung der Schulleiter/-innen. Er beseitigt allerdings nicht Hemmnisse, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Die zunehmenden besonderen Belastungen der Lehrkräfte im Alter werden erkannt, ihre Wurzeln mit diesem Gesetz aber nicht beseitigt.
Besonders für Frauen ist das Angebot eine Falle. Der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigung während des Berufslebens führt zu erheblichen Minderzeiten bei der Pensionsberechnung, so dass sie sich ATZ kaum leisten können. Daran ändert auch das neue Angebot nichts. Ein frühzeitiger Beginn der ATZ führt zu weiteren finanziellen Einbußen. Wer kann schon die letzten 10 Jahre des Berufslebens auf ein Drittel seines Einkommens verzichten! Auch der Versorgungsabschlag bleibt nach oben offen. Hinzu kommt, dass während der ATZ die Altersermäßigung wegfällt.
Frau Franke-Zöllmer auf die Stimmung in der Lehrerschaft weisend: „Die Euphorie über das Blockmodell und die vielfältigen flexiblen Möglichkeiten des Ausstiegs aus dem Berufsleben wird besonders den Lehrerinnen an Grundschulen bei genauer Betrachtung vergehen. Es ist eine Diskriminierung, wenn nur bestimmte Einkommensgruppen sich diese ATZ eigentlich leisten können.“
Burnout und Überlastung im Lehrerberuf sind inzwischen wissenschaftlich belegt. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen Gegenmaßnahmen selbst finanzieren. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung für einen gesunden Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu müssen die Rahmenbedingungen geändert werden.

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