14.07.2014
„Nachforderungen der Rentenversicherung aus Verträgen mit Honorarkräften sind durch die Kultusbürokratie zu verantworten und daher ausschließlich vom Land Niedersachsen auszugleichen.“ Dies erklärte VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer im Anschluss an die Landesvorstandssitzung in Bad Nenndorf (10./11.097.2014) ihrer Organisation vor der Haushaltsklausur der Regierungsfraktionen.
„Nach vielfachen landesweiten Rückmeldungen aus den Schulen liegt diesen die Kürzung ihres Schulbudgets um ein Drittel zur Beteiligung an den Nachforderungen der Rentenversicherung vor.“ Zunächst bezögen sich diese Rückforderungen auf die Jahre 2007 bis 2011, ergänzte die VBE-Landesvorsitzende.
Dies kann dazu führen, dass eine Schule zahlungs- und damit handlungsunfähig werde. Die Ganztagsangebote sind so gefährdet.
Der VBE stellt fest: Die Schulleitungen handeln bei der Einstellung von Honorarkräften auf Grundlage der von der Landesschulbehörde genehmigten Verträge und Handreichungen. Sie sind ausführendes Organ und damit nicht für Versäumnisse der Kultusbürokratie verantwortlich. Die im neuen Ganztagserlass vorgesehenen Verbesserungen sind durch diese Maßnahme nicht umsetzbar.