13.06.2014

VBE-Vorsitzende Gitta Franke-Zöllmer zur Ferienordnung:

"Niedersachsen muss Schuljahr und
Ferienzeiten neu justieren!"

MK hat Tourismusbranche nicht in die Schranken gewiesen

 
 

„Die Beschwörung des pädagogischen Geistes des sog. Hamburger Abkommens von 1971 durch die amtierende KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann (NRW-Schulministerin) kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kultusministerkonferenz der Länder mit dem Beschluss der Sommerferienregelung für den Zeitraum 2018 bis 2024 vor den Interessen der Tourismusbranche langfristig eingeknickt ist. Auch wenn man den sog. „Klimawandel“ angesichts der beschworenen finanziellen Verluste der hiesigen Urlaubsindustrie mit ins Kalkül zieht, wird im Juni aus der kühlen Nord- und Ostsee noch kein die Ferienfreuden erwärmendes Mitteilmeer,“ mit diesen Worten kommentiert VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer die gestern in Berlin getroffenen Festlegungen. Die jubelnden Äußerungen des Vorsitzenden der Wirtschaftskonferenz der Länder Harry Glawe (CDU) sowie aus Schleswig Holstein über den „Erfolg für die Tourismusindustrie“ sprächen für sich (u.a. NOZ, 13.06.2014/dpa).

„Für Niedersachsen kommt es nun darauf an, dass Kultusverwaltung und Landesregierung die kommenden Schuljahre (insb. Ab 2018) in ihren Bildungsabläufen zeitlich neu so justieren, dass sie den eigentlichen gesellschaftlichen Zweck, den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler zu garantieren, erfüllen“, so die VBE-Landesvorsitzende fordernd


Nach Auffassung ihres Verbandes gehört dazu:

  • Alle Zwischenferien müssen in Zeitpunkt und Länge im Hinblick auf die unterrichtlichen und schulorganisatorischen Aufgaben auf den Prüfstand.
  • Der Beginn des 2. Schulhalbjahres muss flexibel festgelegt werden, damit die im Hamburger Abkommen garantierte gleiche Länge beider Halbjahre gesichert wird.
  • Dabei ist ein verstärktest Augenmerk auf die pädagogischen Anforderungen u.a. der Fächerverteilung im Hinblick auf die formellen Anforderungen der Notengebung und Zeugniserteilung sowie auf die zeitlichen Vorgaben von Vergleichsarbeiten und Prüfungsabläufe zu legen.
  • Die zeitlichen Vorgaben des Anmeldeverfahrens am Ende der Grundschule für die weiterführenden Schulen sind zu überprüfen.

Frau Franke-Zöllmer abschließend: „Kultusministerin Frauke Heiligenstadt will mit dem „Referenzrahmen Unterrichts- und Schulqualität“ ein ehrgeiziges Projekt auf den Weg bringen. Nun liegt es in ihrer Verantwortung für die am Bildungsprozess Beteiligten realistische zeitliche Ressourcen zu schaffen.“

Hinweis: www.kmk.org – Pressemitteilung vom 12.06.2014

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