13.03.2014

VBE zum Rechnungshofbericht:

"Für Schulangebot und Schulqualität haben Land und Kommunen gemeinsam Verantwortung!"

Endlich „Schwarze-Peter-Spiel“ bei Schulschließungen zwischen den Landtagsfraktionen beenden

 
 

„Es ist schon peinlich genug, dass der Landesrechnungshof jahrelange Versäumnisse einer mittel- und langfristigen Schulentwicklungspolitik früherer und jetziger Regierungsmehrheiten wiederholt öffentlich kritisiert und zum verantwortungsvollen Handeln auffordert. Nicht entschuldbar ist dies aber angesichts des dramatischen Rückgangs der Schülerzahlen, der natürlich zunächst vor allem in ländlichen Regionen ein qualitativ gesichertes Grundschulangebot fraglich macht. Jetzt rächt sich, dass acht Jahre seit dem Enquetebericht zur „Demografischen Entwicklung Niedersachsens“ (2008) im niedersächsischen Landtag ungenutzt blieben, um mit den kommunalen Gebietskörperschaften eine zukunftstaugliche Schullandschaft zu entwickeln, die mindestens für die nächsten zehn Jahre gleiche Bildungsangebote und vergleichbare Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes sicherstellt.“ Mit diesen Worten bewertet VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer grundsätzlich den durch den NDR (12.-13. 03.14) bekanntgewordenen Prüfbericht zur Auslastung (sehr) kleiner Grundschulen.

Der jetzige Zustand einer verunsicherten Grundschulelternschaft und einer zunehmend überlasteten Grundschullehrerschaft sei auf Dauer nicht haltbar – so die Verbandsvorsitzende. Kommunale Träger und die für die Landespolitik Verantwortlichen müssen statt des „Schwarzen-Peter-Spiels“ bei drohenden Schulschließungen zu einer gestaltenden Schulentwicklung unter Einbeziehung aller Betroffenen zusammenfinden. Die Zeit für einen allgemeinen Demografiebeirat ist angesichts der veränderten Schülerzahlentwicklung vorbei. Jetzt muss gesetzestauglich und regionalnah im Landtag gehandelt werden

Frau Franke-Zöllmer abschließend: „Zukunftstaugliche Konzepte liegen vor. Dazu gehört die Schaffung von Bildungsregionen in den Landkreisen, kommunalübergreifende Schulträgerschaften, Ausgestaltung von Förderzentren zur Unterstützung von inklusiven Schulen, mittelfristig gesicherte Festlegung von Schulgrößen, horizontale und vertikale Schulformkooperationen sowie die haushaltsmäßig gesicherte Einführung einer Stellenreserve von bis zu zehn Prozent, die einen qualitativ und quantitativ gesicherten inklusiven Ganztagsschulbetrieb garantiert.“

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