21.11.2013

VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer bei der CDU-Anhörung:

"Inklusion kein Thema für Schulunfrieden!"

Gelingensbedingungen für Inklusion und Ganztag im Gleichklang

 
 

„Die Inklusive Schule in Niedersachsen darf nicht zu einer unendlichen Geschichte werden, sie taugt weder zu einem Schulunfrieden noch zum Aussitzen ihrer Umsetzung,“ dies erklärte VBE-Landesvorsitzende Gitta Franke-Zöllmer bei der öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 21. November in Hannover: „Nach Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention durch die Bundesrepublik Deutschland hat der nds. Landtag zur Zeit der CDU-FDP Landesregierung 2012 mit großer parlamentarischer Mehrheit die stufenweise Einführung der »Inklusiven Schule« beschlossen, die als vorbildlich unter den Flächenländern anerkannt wurde. Inklusion braucht in allen Bereichen einen gesellschaftlichen Konsens – auch bei der Frage nach dem „Wie“, der Umsetzung.“

Nach Auffassung des VBE müssen für den Schulbereich als eine zentrale Gelenkstelle der Inklusion die Gelingensbedingungen von Anfang an gesichert sein. Dies trifft zum jetzigen Zeitpunkt vor allem auf die Grundschulen zu. Der VBE verweist u.a. auf folgende Bausteine:
Inklusives Lernen setzt nicht nur an speziellen, individuellen Förderbedürfnissen an, sondern erfordert eine veränderte Didaktik, Methodik und Mediennutzung, damit gemeinsames Lernen im System Klasse möglich und wirksam wird. Diese sind zu entwickeln.

Sonderpädagogen, Sozialarbeiter, Therapeuten müssen ihren Arbeitsplatz an der Schule haben. Die Senkung der Klassenobergrenze ist Voraussetzung für die individuelle Förderung und Prävention. Den Grundschulen ist mehr Leitungszeiten zur Verfügung zu stellen.
Dem Mangel an Sonderpädagogen ist durch Erhöhung der Kapazitäten in der Fort- und Weiterbildung sowie in den sonderpädagogischen Studienangeboten zu begegnen.

Damit die Umsetzung „störungsfrei“ verläuft, sind regionale Steuerungsgruppen unter Einbeziehung der Schule, Schulträger, der Jugendhilfe und der Landesschulbehörde zu bilden. In diesem Zusammenhang sind die Aufgaben der „Förderzentren“ und ihres Personals neu zu bestimmen. Die zusätzlichen Förderstunden müssen dem System Schule zugeteilt werden. Die Zusammensetzung der Schülerschaft ist dabei zu berücksichtigen. Bei dem Übertritt in die Sekundarstufe II sind Konzepte zur Inklusiven Beschulung in den Berufsschulen zu entwickeln.

VBE-Landesvorsitzende Franke-Zöllmer warnte abschließend vor dem Auseinanderdriften der beiden gesellschaftspolitisch mit hohen Erwartungen versehenen Vorhaben: „Inklusion kann ohne die Vorhaltung eines pädagogischen Ganztagskonzepts nicht gelingen“.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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