20.03.2012

VBE-Vorsitzende zum Gesetz 'Inklusive Schule':

„Kinderrechte im 'Niedersächsischen Schulgesetz' nicht beschränken!“

Es bleiben Zweifel bei Umsetzung und Finanzierung

 
 

„Dass ein (sogenanntes) objektiv zusammengesetztes Gremium über das `Kindeswohl´ entscheidet, verursacht angesichts unserer historisch-gesellschaftlichen Erfahrungen großes Unbehagen. Die Kinderrechte stehen an herausragender Stelle im Grundgesetz und in der niedersächsischen Landesverfassung. Eine Einschränkung im Niedersächsischen Schulgesetz verbietet sich deshalb.“ Mit diesen Worten kommentierte die Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Gitta Franke-Zöllmer die heute im Landtag beschlossenen Eckdaten zur `Inklusiven Schule´.


„Eingriffe durch staatliches Handeln sind ausführlich im Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geregelt,“ so Franke-Zöllmer.
„Sollte die Landesregierung nicht umgehend erhebliche Anstrengungen bei der Personalentwicklung und Finanzierung des Unternehmens  `Inklusive Schule´ garantieren, werden insbesondere durch die mittelfristige Aufrechterhaltung von Parallelsystemen  (`Inklusive Schule´ versus Förderschulsystem) die bisherigen Ressourcen `im Sande versickern´.“ Beispielsweise bräuchten die Grundschulen zum gemeinsamen Bildungsauftrag umgehend multiprofessionelle Teams in genügender Anzahl.

Der VBE fordert den niedersächsischen Landtag auf, sich für eine personell und finanziell abgesicherte Umsetzung stark zu machen durch

  • einen erhöhten Stundenpool an den Schulen unabhängig von der Anzahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf,
  • Zeit für Planung, Beratung und Absprechen in den Schulformen (2 Tage pro Schuljahr,
  • eine qualifizierte Fortbildung für alle beteiligten Lehrerinnen und Lehrer,
  • die umgehende Einrichtung eines Weiterbildungsganges zum Sonderpädagogen,

den Ausbau des Förderschulen zu Förderzentren.

© Verband Bildung und Erziehung | Landesverband Niedersachsen | Raffaelstraße 4 | 30177 Hannover

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